Heute abend haben sie in namentlicher Abstimmung tatsächlich ernst gemacht. Unter einem blödsinnigen und letztlich ja auch irgendwie egalen Vorwand, in dem irgendwo das Wort „Kinderpornografie” vorkam, wurden Meinungsfreiheit, Zensurfreiheit und der Grundgedanke eines Staates, der sich aus prinzipiellen Erwägungen in seinen Mitteln beschränkt, in den Wind geschrieben. Als im Geheimen agierende Staatspolizei sorgt sich das BKA in Zukunft um die Sicherheit im Staat. Das ganze derart dreist mit feigenblättrigen Beruhigungspillen ausstaffiert, dass einem schlecht wird. Ich nenne es „Ermächtigungsgesetz”, ganz in der Tradition seines historischen Vorbilds – bloß dass es damals zumindest eine gewisse Partei trotz großen Druckes nicht zugestimmt hat und zumindest eine historische Rede dabei abgefallen ist.
Für die Piratenpartei hat die Abstimmung übrigens ein größeres logistisches Problem gebracht: Trotz einiger Redundanz und Lastverteilungsmaßnahmen war Löschen Statt Sperren, die Koordinationsseite zu den Demonstrationen am 2009-06-20, etwa 90 Minuten lang nur schwer erreichbar. Der Ansturm war so groß, dass der Server kaum hinterherkam, obwohl wir gerade erst Ausbauten wegen der Europawahl vorgenommen hatten, die auch ganz ordentlich funktioniert haben. Mittlerweile (0:20 Uhr am Freitag) läuft alles wieder stabil.
Kommt zu den Demos am 2009-06-20, jeweils um 12 Uhr auch in einer Stadt in deiner Nähe!
Nundenn, die Auseinandersetzung ist noch lange nicht beendet. Insbesondere den Abgeordneten der CDU – auch diese Partei möchte ich hier im Blog ja mal erwähnen – lege ich folgende Worte ans Herz:
Der Drang des Menschen, sein Leben in Würde, frei von Unterdrückung und staatlicher Willkür, zu führen, Perspektiven zu haben und im Denken und Handeln kreativ sein zu dürfen, war auf Dauer stärker als ein staatliches Unterdrückungsregime.
Wer das wohl gesagt hat…
Der Begriff Ermächtigungsgesetz trifft es nicht so ganz, leider kann ich aber eine gewisse Wiederholung von Dingen nicht ganz so von mir weisen. Ich würde dies angesichts meiner Familiengeschichte gerne.
Die Nazis waren, wie andere Bewegungen auch, ziemlich fundamentalistisch. Sie kannten keinen für demokratische Gesellschaften üblichen Ausgleich der Interessen, kein ernsthaftes Hinterfragen der eigenen Argumente, kein ringen um die beste Lösung für ein Problem.
Leider belehrt mich das Leben, daß die Frage der Internetsperren in einer Art und Weise durchgedrückt wurde, die ich als problematisch ansehe.
Ich habe über Tauss einige Stunden im Netz recherchiert. Mal abgesehen von seiner persönlichen Schuld, für die ich ihn verurteilen würde, wäre ich sein Richter, war der Verkäufer der Kinderpornos offenbar ein selten blöder Mensch oder ein V‑mann des BKA bzw. einer ähnlichen Behörde.
Sascha H. aus Bremerhaven (29, Lagerarbeiter) hat offenbar zwischen seinen Gerichtsterminen ( er wurde Ende 2007 wegen Besitzes von Kinderpornos zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt ) und obwohl ihm die Polizei folglich für dieses Verfahren die Computer etc. beschlagnahmt hat, noch bevor er rechtskräftig verurteilt war, diesmal an 51 Personen Kinderpornos vertrieben. Tauss zählte zu den 51 Personen.
Dann folgen einige Wunder, die glatt als göttliche Wunder durchgehen würden. Ausgangspunkt ist wohl Potsdam, wo zwar sonst Rechner über Monate in der Auswertungswarteschlange bleiben, aber die StA Potsdam hat einen Zufallsfund auf einem KiPO-PC, nämlich einen Dankesbrief an Sascha H. für eine Kinderporno-DVD. Dieser Brief geht im Sommer 2008 an die StA Bremerhaven, die am Folgetag bei Sascha H. die zumindest zweite Haussuchung durchführt.
Jedenfalls scheint die StA Bremerhaven den Dankesbrief nicht der ersten Haussuchung (im Zh. mit der Verurteilung Ende 2007) zuzuordnen, sondern erkennt neue, noch unbekannte Taten.
Jedenfalls findet die zweite Haussuchung wohl erneut KiPo-Material bei Sascha H.
Hier ist nun klar, daß vermutlich die Bewährung widerrufen werden dürfte, also 9 Monate Haft für Sascha H. anstehen. Eine U‑Haft wegen Fluchtgefahr verzeichnet das Internet aber nicht. Gemäß StA bestehe keine Wiederholungsgefahr.
Sascha H. ist kooperationsbereit und benennt wohl die PIN für die Handies. Über die Telefonbücher der Handies werden 51 Personen ermittelt und an die entsprechenden StA abgegeben.
Die StA Karlsruhe muß den Fall Tauss also ungefähr im Sommer, Spätsommer oder Herbst 2008 erhalten haben.
Neue Erkenntnisse in der Frage gab es lt. Interview der Nordseezeitung mit OStA Frank Schmitt von der StA Bremerhaven offenbar nicht, weil der zum Interviewzeitpunkt, dem 6.3.09 oder 5.3.09,
http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Kinderpornos-51-Verdaechtige-_arid,115444_puid,1_pageid,52.html
keine Aussagen treffen konnte.
Jedenfalls schläft die Sache ohne Ermittlungsverfahren in der StA Karlsruhe vor sich hin. Plötzlich, vermutlich durch göttliches Wirken, eine Vision, eine Erleuchtung leitet die StA Karlsruhe Ende Februar 2008 ein Ermittlungsverfahren gegen Tauss ein und informiert folglich pflichtgemäß mindestens 48 Stunden vorher den Präsidenten des dt. Bundestages.
Am 5.3.09 haben sich die Erkenntnisse so verdichtet, daß das AG Karlsruhe einen Durchsuchungsbeschluß erläßt und der Immunitätsausschuß des BT am 5.3.09 um 12:43 Uhr die Durchsuchung gestattet.
Tatsachlich findet die Polizei KiPo_Material, welches Tauss lt. seiner eigenen Aussage (Erklärung vom 11.3.09) nach dem Ende seiner Ermittlungen in einen Koffer verpackt hat. Hier liegt dann auch seine Schuld, denn die weitere Aufbewahrung „für alle Fälle”, mag zwar der schwäbischen Sparsankeit gut anstehen, ist aber als Besitz strafbar.
Jedenfalls sieht der Fall nach einer simplen Netzrecherche übereinige Stunden von allgemein zugänglichen Medien so aus, als könne er berechtigt in einer Reihe mit dem Celler Loch ( welches wir dem Vater von Frau von der Leyen, Ernst Albrecht verdanken ) und auch dem Fall Gleiwitz genannt werden.
Ich hoffe doch, daß sich irgendeine Zeitung dieser Fragen im Timing annimmt. ich selbst bin kein Journalist.
Ja, richtig Ermächtigungsgesetz trifft die Sache ungenau.
Wenn ich bei der Sache nicht den Lügen einer Menge Journalisten aufgesessen bin, die totalen Mist veröfentlicht haben, dann sind die Probleme erheblich größer als nur das Wort Ermächtigungsgesetz.
Mit Quellen: http://petitionsforum.de/viewtopic.php?pid=3298#p3298
Dass ich das noch mal erleben werde, hätte ich nicht gedacht: aus dem Internet heraus entwickelt sich eine breite, außerparlamentarische Protestbewegung, die mit den Zensurgesetz nicht einverstande ist.
Jetzt kann es nur heissen, weiter so!!!
Ich habe den Begriff „Ermächtigungsgesetz” durchaus mit Bedacht gewählt. Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” war der Schlüssel zur Abschaffung der Demokratie in Deutschland im Jahr 1933. Es hatte einen verschleiernden Namen, es bezog sich auf einen konstruierten Anlass und es wurde von einer Mehrheit des Reichstages angenommen, obwohl viele Abgeordnete es nicht gut hießen.
All diese Punkte erkenne ich beim „Zugangserschwernisgesetz” wieder. Die Zukunft wird zeigen, ob und wie es auf antidemokratische Weise eingesetzt wird, aber von allen gefährlichen Gesetzen, die in den letzten Jahren in Deutschland verabschiedet wurden, ist dies aber das gefährlichste. Auch ist es dasjenige, das – wie das Gesetz von 1933 – am ehesten Grundlage für andere, noch weiter von einem demokratischen Staat wegführende Gesetze sein kann.
Aus heutiger Sicht und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Umstände der jeweiligen Zeiten halte ich den Vergleich (wohlbemerkt: nicht die Gleichsetzung) für gerechtfertigt.
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Ich stimme Thilo zu. Mit Nazivergleichen erreicht man nur, dass man sich argumentativ in die Enge drängt. Jede Diskussion kann mit einem Nazivergleich abgebrochen werden. Das haben wir denke ich nicht nötig. Es gibt genug einleuchtende Gründe gegen Zensur etc, auch ohne unsere dunkle Geschichte zu bemühen.
Bei aller berechtigten Empörung über die Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes ist der Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz absolut unangemessen. Ein Überdenken der entsprechenden Formulierungen ist aus meiner Sicht dringend geboten.
Auch wenn ich verstehen kann, wieso hier der Begriff „Ermächtigungsgesetz” verwendet wird (er beschwört Visionen einer düsteren Zukunft), empfinde ich das als äußerst unpassend. In Deutschland ist es zwar fast schon normal, zu beliebigen Themen einen Nazi-Vergleich zu ziehen, aber das sollte dann bitte mit Augenmaß erfolgen. So schlimm die Einführung von Netzsperren auch ist – an die Tragweite des Ermächtigungsgesetzes kommt sie bei weitem noch nicht heran. In der aktuellen Diskussion kann ein überspitzter Vergleich zudem eher schädlich sein, da dadurch Glaubwürdigkeit verloren geht.
Das Gesetz „Ermächtigungsgesetz” zu nennen ist denkbar geschichtslos. Bei allem sonstigen inhaltlichen Einverständnis ist meine Empfehlung an viele Leute in der Internet-Szene sich mit leichtfertigen Nazi-Vergleichen zurückzuhalten. Der Versuch damit einen Punkt deutlicher zu machen kann leicht zum Boomerang werden.
Das Gesetz zur Internetzensur fügt sich nahtlos ein in eine lange Historie von Gesetzen zum Abbau von Bürgerrechten und Demokratie in Deutschland. Verfassungsfeinde und Grundgesetzgefährder sitzen heute in Ministerämtern.
Doch die sog. „Volksparteien“ treffen zunehmend auf Kritik und Widerstand. Die „Generation C64 (Spiegel) beginnt gerade erst, sich als relevante Wählergruppierung zu erheben. Jeder von ihnen, der bei Wahlen gegen CDUCSUSPDFDPGRÜNE stimmt, entzieht diesen Systemparteien Macht und Geld in Form von Verlusten an Mandaten und Staatsgeld für die Parteikasse.
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