Anträge gegen die hannoversche Verampelungsmaschinerie: Stadtbahn auf der Badenstedter Straße


Stadt und Regi­on pla­nen momen­tan den Aus­bau eines wei­te­ren (klei­nen) Teil­stücks der Stadt­bahn nach Empel­de. Fol­gen­de vier Ergän­zungs­an­trä­ge habe ich in die Sit­zung des Bau­aus­schus­ses am 7. Okto­ber eingebracht:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 1506/2015 Stadt­bahn­stre­cke A‑West – Aus­bau der Stre­cke in der Baden­sted­ter Straße

Die Ein­mün­dung der Peter­mann­stra­ße wird ohne Voll­si­gna­li­sie­rung aus­ge­führt. Der Vor­rang des Stadt­bahn­ver­kehrs wird ggf. mit­tels Andre­as­kreu­zen sichergestellt.

Begrün­dung

Die Peter­mann­stra­ße ist eine rei­ne Anwoh­ner­stra­ße. Im aktu­el­len Zustand ist ihre Ein­mün­dung in die Baden­sted­ter Stra­ße licht­si­gnal­an­la­gen­frei. Die Ein­mün­dung ist kein Unfall­schwer­punkt. Aus die­ser Sicht besteht kei­ne Not­wen­dig­keit, eine zwangs­wei­se Regu­lie­rung des Ver­kehrs einzuführen.

Erschwe­rend kommt hin­zu, dass durch die geplan­te Aus­füh­rung meh­re­re Ver­kehrs­strö­me über- und fehl­re­gu­liert werden:

  • Zum einen soll der Fuß- und Rad­ver­kehr auf der Süd­sei­te der Baden­sted­ter Stra­ße beim Que­ren der Peter­mann­stra­ße zukünf­tig per Ampel regu­liert wer­den, was ange­sichts der Grö­ße und Ver­kehrs­dich­te auf der Peter­mann­stra­ße weder nötig noch sinn­voll ist.
  • Zum ande­ren fehlt eine eige­ne Rechts­ab­bie­ger­spur von der Baden­sted­ter Stra­ße stadt­ein­wärts in die Peter­mann­stra­ße, sodass der gemein­sa­me Fahr­strei­fen bei jeder die Baden­sted­ter Stra­ße ent­lang­fah­ren­den Stadt­bahn gesperrt wer­den muss, obwohl zwi­schen dem Gera­de­aus­ver­kehr auf der Baden­sted­ter Stra­ße und dem Stadt­bahn­ver­kehr kei­ner­lei Kon­flikt ent­steht. Eine sol­che Situa­ti­on fin­det sich zum Bei­spiel auch auf der Buch­hol­zer Stra­ße Höhe Scho­land­stra­ße (öst­lich Hal­te­stel­le Schier­holz­stra­ße) und führt auch dort zu erheb­li­chen Verkehrsbehinderungen.
  • Und schließ­lich wird für den que­ren­den Fuß­gän­ger­ver­kehr über die Baden­sted­ter Stra­ße eine Furt über sämt­li­che Kfz-Fahr­spu­ren und die Stadt­bahn­tras­se vor­ge­se­hen, was zu vie­len Abhän­gig­kei­ten und dem­entspre­chend lan­gen War­te- und kur­zen Frei­ga­be­zei­ten für den Fuß­gän­ger­ver­kehr führt.

Die Stadt­bahn­tras­se ist an die­ser Stel­le auf beson­de­rem Bahn­kör­per geführt. Die Not­wen­dig­keit für eine Voll­si­gna­li­sie­rung an die­ser Stel­le lässt sich aus der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrit zur Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (VwV-StVO) nicht her­lei­ten. Auch vor dem Hin­ter­grund der Über­sicht­lich­keit der Ver­kehrs­si­tua­ti­on an die­ser Stel­le ist sie unnö­tig. Die auf­ge­zeig­ten mas­si­ven Nach­tei­le für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer durch die beplan­te Aus­füh­rung las­sen viel­mehr eine Umpla­nung not­wen­dig erscheinen.

Die Baden­sted­ter Stra­ße soll umge­baut wer­den. Für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer ver­bes­sert sich die Situa­ti­on keineswegs.

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 1506/2015 Stadt­bahn­stre­cke A‑West – Aus­bau der Stre­cke in der Baden­sted­ter Straße

Die Voll­si­gna­li­sie­rung der Ein­mün­dung des Kör­dings­dor­fer Weges in die Baden­sted­ter Stra­ße wird abge­baut. Sie wird durch eine Warn­si­gna­li­sie­rung der Stadt­bahn­tras­se und eine Fuß­gän­ger­que­rung der Baden­sted­ter Stra­ße ersetzt.

Begrün­dung

Der Kör­tings­dor­fer Weg ist eine rei­ne Anwoh­ner­stra­ße. Momen­tan wird der que­ren­de Fuß- und Rad­ver­kehr auf der Süd­sei­te der Baden­sted­ter Stra­ße über den Kör­tings­dor­fer Weg mit einer Licht­si­gnal­an­la­ge zwangs­re­gu­liert, was ange­sichts der Ver­kehrs­dich­ten unnö­tig und sogar Sicher­heits­aspek­ten zuwi­der­lau­fend ist. Auch die übri­gen Ver­kehrs­strö­me las­sen eine Abwick­lung ohne Regu­lie­rung von außen zu. An der Ost­sei­te der Hal­te­stel­le Kör­tings­dor­fer Weg ist im Zuge der Ein­mün­dung des Bart­we­ges eine Licht­si­gnal­an­la­ge zur Que­rung der Baden­sted­ter Stra­ße vor­han­den. Auf der West­sei­te kann dar­auf ver­zich­tet wer­den. Hier wird statt­des­sen für die siche­re Que­rung der Baden­sted­ter Stra­ße eine Fuß­gän­ger­que­rung eingerichtet.

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 1506/2015 Stadt­bahn­stre­cke A‑West – Aus­bau der Stre­cke in der Baden­sted­ter Straße

Die Licht­si­gnal­an­la­ge an der Ein­mün­dung Bart­weg wird mit einer Rund­um-Grün-Pha­se für den Fuß­gän­ger­ver­kehr aus­ge­stat­tet. Wei­te­re Grün­pha­sen für die ein­zel­nen Fur­ten wer­den ergänzt.

Begrün­dung

Die beplan­ten Fuß­gän­ger­fur­ten wei­sen bereits eine drei­ecki­ge Grund­struk­tur auf. Bei­de Fur­ten über die Baden­sted­ter Stra­ße soll­ten des­halb auch zusam­men mit der Furt über den Bart­weg gemein­sam den Fuß­gän­ger­ver­kehr frei­ge­ben. Davon unbe­nom­men sind zusätz­li­che Grün­pha­sen in den ein­zel­nen Fur­ten mög­lich, wenn die übri­ge Signa­li­sie­rung dies zulässt.

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 1506/2015 Stadt­bahn­stre­cke A‑West – Aus­bau der Stre­cke in der Baden­sted­ter Straße

Auf der Süd­sei­te der Baden­sted­ter Stra­ße wird die Rad­weg­tras­se durch­gän­gig expli­zit eigen­stän­dig gekenn­zeich­net. Es wird kei­ne gemein­sa­me Ver­kehrs­flä­che für Fuß- und Rad­ver­kehr ausgezeichnet.

Begrün­dung

Eines der wich­tigs­ten Zie­le der han­no­ver­schen Ver­kehrs­pla­nung soll die För­de­rung des Fahr­rad­ver­kehrs sein. Die­ses Vor­ha­ben wird kon­ter­ka­riert, wenn vor­han­de­ne eigen­stän­di­ge Ver­kehrs­flä­chen für den Rad­ver­kehr auf­ge­löst und mit denen ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­schmol­zen wer­den. Zum einen führt eine sol­che Füh­rung des Rad­ver­kehrs zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen im Zusam­men­spiel mit die Ver­kehrs­flä­che eben­falls nut­zen müs­sen­den ande­ren Ver­kehrs­trä­gern mit ande­rem Bewe­gungs- und Geschwin­dig­keits­pro­fil wie z.B. Fuß­gän­gern. Zum ande­ren wird mit einer sol­chen Ver­kehrs­an­la­ge der Rad­ver­kehr unsicht­bar gemacht und damit für die ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer schwe­rer erfass­bar. Gefähr­li­che Situa­tio­nen ent­ste­hen so eben­falls an Ein-/Aus­fahr­ten und ande­ren Ein­mün­dun­gen, da den ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern die Mög­lich­keit von Rad­ver­kehr nicht mehr im Stra­ßen­bild prä­sent ist.

All dies wider­spicht dem Ziel der Rad­ver­kehrs­för­de­rung in hohem Maße.

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