Stadt und Region planen momentan den Ausbau eines weiteren (kleinen) Teilstücks der Stadtbahn nach Empelde. Folgende vier Ergänzungsanträge habe ich in die Sitzung des Bauausschusses am 7. Oktober eingebracht:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 1506/2015 Stadtbahnstrecke A‑West – Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße
Die Einmündung der Petermannstraße wird ohne Vollsignalisierung ausgeführt. Der Vorrang des Stadtbahnverkehrs wird ggf. mittels Andreaskreuzen sichergestellt.
Begründung
Die Petermannstraße ist eine reine Anwohnerstraße. Im aktuellen Zustand ist ihre Einmündung in die Badenstedter Straße lichtsignalanlagenfrei. Die Einmündung ist kein Unfallschwerpunkt. Aus dieser Sicht besteht keine Notwendigkeit, eine zwangsweise Regulierung des Verkehrs einzuführen.
Erschwerend kommt hinzu, dass durch die geplante Ausführung mehrere Verkehrsströme über- und fehlreguliert werden:
- Zum einen soll der Fuß- und Radverkehr auf der Südseite der Badenstedter Straße beim Queren der Petermannstraße zukünftig per Ampel reguliert werden, was angesichts der Größe und Verkehrsdichte auf der Petermannstraße weder nötig noch sinnvoll ist.
- Zum anderen fehlt eine eigene Rechtsabbiegerspur von der Badenstedter Straße stadteinwärts in die Petermannstraße, sodass der gemeinsame Fahrstreifen bei jeder die Badenstedter Straße entlangfahrenden Stadtbahn gesperrt werden muss, obwohl zwischen dem Geradeausverkehr auf der Badenstedter Straße und dem Stadtbahnverkehr keinerlei Konflikt entsteht. Eine solche Situation findet sich zum Beispiel auch auf der Buchholzer Straße Höhe Scholandstraße (östlich Haltestelle Schierholzstraße) und führt auch dort zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
- Und schließlich wird für den querenden Fußgängerverkehr über die Badenstedter Straße eine Furt über sämtliche Kfz-Fahrspuren und die Stadtbahntrasse vorgesehen, was zu vielen Abhängigkeiten und dementsprechend langen Warte- und kurzen Freigabezeiten für den Fußgängerverkehr führt.
Die Stadtbahntrasse ist an dieser Stelle auf besonderem Bahnkörper geführt. Die Notwendigkeit für eine Vollsignalisierung an dieser Stelle lässt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrit zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nicht herleiten. Auch vor dem Hintergrund der Übersichtlichkeit der Verkehrssituation an dieser Stelle ist sie unnötig. Die aufgezeigten massiven Nachteile für alle Verkehrsteilnehmer durch die beplante Ausführung lassen vielmehr eine Umplanung notwendig erscheinen.
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 1506/2015 Stadtbahnstrecke A‑West – Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße
Die Vollsignalisierung der Einmündung des Kördingsdorfer Weges in die Badenstedter Straße wird abgebaut. Sie wird durch eine Warnsignalisierung der Stadtbahntrasse und eine Fußgängerquerung der Badenstedter Straße ersetzt.
Begründung
Der Körtingsdorfer Weg ist eine reine Anwohnerstraße. Momentan wird der querende Fuß- und Radverkehr auf der Südseite der Badenstedter Straße über den Körtingsdorfer Weg mit einer Lichtsignalanlage zwangsreguliert, was angesichts der Verkehrsdichten unnötig und sogar Sicherheitsaspekten zuwiderlaufend ist. Auch die übrigen Verkehrsströme lassen eine Abwicklung ohne Regulierung von außen zu. An der Ostseite der Haltestelle Körtingsdorfer Weg ist im Zuge der Einmündung des Bartweges eine Lichtsignalanlage zur Querung der Badenstedter Straße vorhanden. Auf der Westseite kann darauf verzichtet werden. Hier wird stattdessen für die sichere Querung der Badenstedter Straße eine Fußgängerquerung eingerichtet.
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 1506/2015 Stadtbahnstrecke A‑West – Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße
Die Lichtsignalanlage an der Einmündung Bartweg wird mit einer Rundum-Grün-Phase für den Fußgängerverkehr ausgestattet. Weitere Grünphasen für die einzelnen Furten werden ergänzt.
Begründung
Die beplanten Fußgängerfurten weisen bereits eine dreieckige Grundstruktur auf. Beide Furten über die Badenstedter Straße sollten deshalb auch zusammen mit der Furt über den Bartweg gemeinsam den Fußgängerverkehr freigeben. Davon unbenommen sind zusätzliche Grünphasen in den einzelnen Furten möglich, wenn die übrige Signalisierung dies zulässt.
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 1506/2015 Stadtbahnstrecke A‑West – Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße
Auf der Südseite der Badenstedter Straße wird die Radwegtrasse durchgängig explizit eigenständig gekennzeichnet. Es wird keine gemeinsame Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr ausgezeichnet.
Begründung
Eines der wichtigsten Ziele der hannoverschen Verkehrsplanung soll die Förderung des Fahrradverkehrs sein. Dieses Vorhaben wird konterkariert, wenn vorhandene eigenständige Verkehrsflächen für den Radverkehr aufgelöst und mit denen anderer Verkehrsteilnehmer verschmolzen werden. Zum einen führt eine solche Führung des Radverkehrs zu gefährlichen Situationen im Zusammenspiel mit die Verkehrsfläche ebenfalls nutzen müssenden anderen Verkehrsträgern mit anderem Bewegungs- und Geschwindigkeitsprofil wie z.B. Fußgängern. Zum anderen wird mit einer solchen Verkehrsanlage der Radverkehr unsichtbar gemacht und damit für die anderen Verkehrsteilnehmer schwerer erfassbar. Gefährliche Situationen entstehen so ebenfalls an Ein-/Ausfahrten und anderen Einmündungen, da den anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit von Radverkehr nicht mehr im Straßenbild präsent ist.
All dies widerspicht dem Ziel der Radverkehrsförderung in hohem Maße.