Neues Rathaus in Hannover

Änderungsantrag in die Ratssitzung zur neuen Geschäftsordnung – kommentarlos abgelehnt


Neues Rathaus in Hannover

Der Rat der Stadt Han­no­ver will sei­ne Geschäfts­ord­nung ändern. Zu die­sem Antrag habe ich fol­gen­den Ände­rungs­an­trag eingebracht:

Ände­rungs­an­trag zu DS 0502/2014 N2, Ände­rung der Geschäfts­ord­nung des Rates

In Abschnitt 4, „Zustän­dig­kei­ten der Fach­aus­schüs­se“ wird in Zei­le 5, „Ver­an­stal­tungs­ko­or­di­na­ti­on und Ange­le­gen­hei­ten ‚Klei­nes Fest’“ der Text in der Spal­te „Aus­schuss­zu­stän­dig­keit neu“ wie folgt geändert:

„Die Ver­an­stal­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten sol­len künf­tig in dem Aus­schuss behan­delt wer­den, der im jewei­li­gen Ein­zel­fall den größ­ten Sach­be­zug auf­weist. Ist eine Zuord­nung nicht mög­lich, sol­len die­se Ange­le­gen­hei­ten im Sport­aus­schuss bera­ten werden.“

Begrün­dung

Die in der Druck­sa­che 0502/2014 vor­ge­leg­te Neu­fas­sung erlaubt die Bera­tung von Ange­le­gen­hei­ten der Ver­an­stal­tungs­ko­or­di­na­ti­on und Ange­le­gen­hei­ten „Klei­nes Fest“ „unmit­tel­bar im Ver­wal­tungs­aus­schuss“. Im Gegen­satz zu den Fach­aus­schüs­sen ist dies aber ein nicht­öf­fent­lich tagen­des Gre­mi­um. Damit wer­den Nach­voll­zieh­bar­keit und Trans­pa­renz der poli­ti­schen Bera­tung und Ent­schei­dung gegen­über dem bis­he­ri­gen Ver­fah­ren deut­lich ver­schlech­tert, zumal wenn die Druck­sa­che nicht in der Rats­ver­samm­lung bera­ten wird. Dies soll aber nicht der Neben­ef­fekt der ansons­ten sinn­vol­len Ein­zel­fall­be­zo­gen­heit der Aus­schuss­zu­ord­nung der Bera­tun­gen sein. Die­ser Ände­rungs­an­trag behebt das Pro­blem, indem im Fall der nicht mög­li­chen Zuord­nung wei­ter­hin der öffent­lich tagen­de Sport­aus­schuss für die Bera­tung zustän­dig ist.

Ich hal­te das Pro­blem die­ser Ände­rung der Geschäfts­ord­nung für erheb­lich: Anträ­ge sol­len – so die Vor­ga­be des NKomVG – grund­sätz­lich öffent­lich behan­delt wer­den. Aus­nah­men gibt es nur in eng begrenz­ten Situa­tio­nen. Mit die­ser Geschäfts­ord­nung wird aber eine Situa­ti­on geschaf­fen, in der Druck­sa­chen nach Maß­ga­be der Ver­wal­tung in den nicht-öffent­li­chen Ver­wal­tungs­aus­schuss „ver­scho­ben” wer­den kön­nen. Das ist neu und mei­nes Erach­tens eine erheb­li­che Ver­schlech­tung der bis­he­ri­gen Situa­ti­on, in der sol­che Druck­sa­chen im Sport­aus­schuss lan­de­ten – nicht immer pas­send, aber immer­hin öffentlich.

In Han­no­ver ist es ja nun nicht etwa span­nend, ob ein Antrag der „Oppo­si­ti­on” (und eines Ein­zel­ver­tre­ters zumal) abge­lehnt wird, son­dern mit wel­cher Begrün­dung. In die­sem Fal­le hat es sich die rot-grü­ne Mehr­heits­ko­ali­ti­on beson­ders ein­fach gemacht: Sie hat ein­fach gar kei­ne Begrün­dung abge­ge­ben, son­dern kom­men­tar­los mit „nein” gestimmt – wie übri­gens auch die oppo­si­tio­nel­le CDU.

Ich fin­de das bedenk­lich: Poli­tik soll öffent­lich und nach­voll­zieh­bar sein. Das ist eines der zen­tra­len Anlie­gen, für die ich in die Poli­tik gegan­gen bin. Mein Ein­wand ist – und bleibt, dass mit die­ser Ände­rung der Geschäfts­ord­nung gegen den Trans­pa­renz­grund­satz ver­sto­ßen wird. Mag sein, dass ich falsch lie­ge. Dies aber nicht zu arti­ku­lie­ren, ist min­des­tens mal schnö­se­lig. Viel­leicht liegt es aber auch dar­an, dass ich eigent­lich Recht habe, man das aber sei­tens der selbst­er­nann­ten „Stadt­re­gie­rung” mal wie­der nicht zuge­ben will…

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