Quo vadis Urheberrecht? – Zur „Berliner Rede” der Justizministerin, Teil 1


Da hat sie nun also ihre „Ber­li­ner Rede zum Urhe­ber­recht” gehal­ten, unse­re Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin. Den Rede­text gibt es online und Kom­men­ta­re und Zusam­men­fas­sun­gen dazu zum Bei­spiel bei Hei­se Online oder Tele­po­lis. Auch ich habe am Mon­tag in der Ber­lin-Bran­den­bur­gi­schen Aka­de­mie geses­sen und ihren Aus­füh­run­gen gelauscht.

Bei mir hin­ter­lässt die Rede von Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger einen sehr zwie­späl­ti­gen, letzt­lich aber nega­ti­ven Ein­druck. Einer­seits war die Rede gespickt mit Aus­füh­run­gen, die so auch auf einem belie­bi­gen Par­tei­tag der Pira­ten­par­tei Sze­nen­ap­plaus bekom­men hät­ten. Die Minis­te­rin hat das Inter­net als gesell­schaft­li­che Revo­lu­ti­on bezeich­net, Wis­sen und Infor­ma­ti­on sei­en viel bes­ser und schenller ver­füg­bar, aber auch viel ein­fa­cher und direk­ter erzeug­bar gewor­den. Der krea­ti­ve Mensch muss im Mit­tel­punkt ste­hen, nicht der Ver­wer­ter. Bei der digi­ta­len Revo­lu­ti­on müs­sen wir die Chan­cen sehen und nicht immer nur auf die Risi­ken starren.

All dies sind Aus­sa­gen, die ich ohne wenn und aber unter­stüt­ze. Und es tat gut, das mal so klar und deut­lich aus dem Mund eines Bun­des­mi­nis­ters zu hören. Aber was nüt­zen die schöns­ten Wor­te, wenn sie nicht kon­se­quent zu Ende gedacht wer­den? Und genau das pas­siert nicht! Statt­des­sen kommt es immer wie­der zu argu­men­ta­ti­ven Haken­schlä­gen, die all die schö­nen Ein­sich­ten Maku­la­tur wer­den lassen.

Da erwähnt die Minis­te­rin mehr­fach, dass sich die ana­lo­ge Zeit nicht ins Digi­ta­le über­tra­gen lässt. Da for­mu­liert sie expli­zit, dass das Recht kei­ne über­hol­ten Geschäfts­mo­del­le schüt­zen darf. Und jedes Mal den­ke ich mir: „Cool, wie­der eine Breit­sei­te gegen die­ses idio­ti­sche ‚Leis­tungs­schutz­recht’.” Und dann das: Wenn Ver­mitt­ler Leis­tun­gen erbrin­gen, dann muss die­se Leis­tung geschützt wer­den, zum Bei­spiel Zei­tungs­ver­le­ger. Und expli­zit: „Die Fra­ge ist nicht, ob es ein Leis­tungs­schutz­recht für Ver­le­ger geben soll, son­dern wie die­ses aussieht.”

Das ist aus­ge­spro­chen übel. Bis heu­te gibt es kei­ne ein­zi­ge mir bekann­te neu­tra­le Instanz, die auch nur for­mu­lie­ren könn­te, wie ein „aus­ge­wo­ge­nes Leis­tungs­schutz­recht” aus­se­hen könn­te. Weil es ein sol­ches schlicht nicht gibt! Der ein­zi­ge etwas kon­kre­te­re Text, jener Ent­wurf von sei­ten der Ver­le­ger, ist eine Ansamm­lung von ten­den­ziö­sen Regeln, die der klei­nen, in der heu­ti­gen Zeit zunehe­mend unwich­ti­ger wer­den­den gesell­schaft­li­chen Grup­pe von Ver­le­gern, ihre Pfrün­de auf Kos­ten der All­ge­mein­heit und der Werk­schaf­fen­den sichern und sie sogar aus­bau­en soll. Es ist der ver­zwei­fel­te Ver­such, über­kom­me­ne Geschäfts­mo­del­le gegen den Fort­schritt zu ver­tei­di­gen. Es ist die Text gewor­de­ne Anti­the­se zu allem, was die Minis­te­rin im Urhe­ber­recht vor­geb­lich errei­chen will.

Wie ernst kann man vor dem Hin­ter­grund die gesam­ten Aus­füh­run­gen vom Mon­tag neh­men? Wir sol­len „mehr auf die Mög­lich­kei­ten als auf die Risi­ken schau­en”? Ja, aber! Das Urhe­ber­recht „schützt den Urhe­ber”? Ja, aber! Kei­ne „Schon­räu­me für abge­lau­fe­ne Geschäfts­mo­del­le”? Ja, aber! All die hee­ren Grund­sät­ze gel­ten offen­sicht­lich nur, solan­ge kei­ne Lob­by­grup­pe etwas ande­res will.

Zu Recht zeiht Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger das Urhe­ber­recht über­bor­den­der Kom­ple­xi­tät und zitiert dabei sogar Linus Tor­valds. Aber dann zieht sie Leis­tungs­schutz­rechts­ka­nin­chen aus dem Zylin­der, die irgend­wie „die Ver­le­ger schüt­zen”, gleich­zei­tig aber Link- und Zitat­frei­heit erhal­ten sol­len. Zum einen erhöht dies die Kom­ple­xi­tät der sowie­so schon kom­ple­xen Geset­zes­land­schaft wei­ter und zum ande­ren steht die­ser gesam­te Ansatz in voll­stän­di­gem Gegen­satz zu dem, was die Minis­te­rin immer wie­der betont: Dass das Gesetz den Urhe­ber schüt­zen soll. Ein wie auch immer gear­te­tes Leis­tungs­schutz­recht wird aber genau die­sen Schutz wei­ter aus­he­beln, es beschnei­det die Mög­lich­kei­ten des Urhe­bers mas­siv zu Guns­ten irgend­wel­cher Ver­le­ger und dass der All­ge­mein­heit anschlie­ßend auf eine ver­krüp­pel­te Wei­se sein Werk wei­ter zur Ver­fü­gung steht, nützt ihm, dem Urhe­ber, auch nichts.

Wei­ter geht’s mit Teil 2 am Montag

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