Am Mittwoch berät der Bauausschuss über die Abschnitte 3 bis 5 der oberirdischen D‑Linienplanung. Ich habe einen Änderungsantrag eingebracht, der die Realisierung dieser Planungen verhindern soll:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,
den Planungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zum Ausbau der Stadtbahnstrecke D‑West und der Anlagen des motorisierten Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs in der Braunstraße zwischen Goetheplatz und Spinnereistraße im bestehenden Streckenverlauf in dem als „Abschnitt 5” bezeichneten Bereich gemäß den als Anlagen 1 (in Teilen), 4 (in Teilen), 10 und 11 beigefügten Planunterlagen
zu folgen
und
ansonsten die Planungen gemäß der Abschnitte 3 und 4 zu verwerfen.
Begründung
Der leistungsfähige und barrierefreie Ausbau der Stadtbahnstrecke D‑West hat zu Recht eine hohe Priorität. Dabei ist wichtig, dass die Strecke für die Nutzer dieselbe Qualität bietet wie der Rest des hannoverschen Stadtbahnnetzes. Gleichzeitig findet im Straßenraum nicht nur öffentlicher Verkehr, sondern auch Individualverkehr und hier insbesondere Fußgänger- und Fahrradverkehr statt. Die Interessen aller dieser Verkehrsteilnehmer müssen ausgewogen berücksichtigt werden.
Die Planungen für den Bereich Steintor und die Goethestraße lassen all dies vermissen. Nicht abschließend seinen folgende Punkte genannt:
- Die gemeinsame Führung von Stadtbahn und motorisiertem Individualverkehr in der Kurt-Schumacher-Straße sowie der Goethestraße führen zu gegenseitiger Behinderung von öffentlichem und Individualverkehr.
- Die engen Kurven zwischen Kurt-Schumacher- und Münzstraße sowie im Übergang von Münz- zur Goethestraße reduzieren die Beförderungsqualität und die Geschwindigkeit im Stadtbahnverkehr erheblich.
- Die neu anzulegenden Stadtbahnstationen sind weder in ausreichendem Maße witterungsgeschützt noch haben sie betriebliche Reserven bei zunehmender Nutzung des Stadtbahnnetzes. Das ist vor dem Hintergrund generell steigender Nutzerzahlen für öffentlichen Verkehr, insbesondere aber auch auf Grund konkreter Bauprojekte im Einzugsbereich der Strecke wie z.B. der Wasserstadt Limmer nicht nachhaltig.
- Die Führung des Radverkehrs von der Scholvinstraße bis zum Hohen Ufer unmittelbar neben dem Stadtbahngleis stellt eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar, die von Stadtbahnzügen überholt werden.
- Der Rückbau des Radweges in der Goethestraße zu einem Radverkehrsstreifen auf der Fahrbahn für den Individualverkehr reduziert sowohl die Sicherheit als auch die Qualität der Radverkehrsführung auf dem Straßenzug Münz-/Goethestraße.
- Die Verwendung der Fahrradstreifen als Bushaltestelle am Steintor sowie am Goetheplatz reduziert die Möglichkeit der gefahrlosen Nutzung weiter.
- Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Anbindung des Marstall und der Schmiedestraße über Scholvin- und Reuterstraße an die Goethestraße für den motorisierten Individualverkehr ist nicht nachvollziehbar. Hier ist besonders bedenklich, dass einerseits unspezifisch auf den Masterplan Mobilität 2025 hingewiesen wird, andererseits die verkehrliche Umgestaltung des Marstalls aber bislang nicht projektiert ist. In seiner bisherigen Form wird der Platz den auf ihn geleiteten Verkehr nicht aufnehmen können. Eine integrierte Planung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien ist zwingend.
- Das exzessive Aufstellen von Lichtsignalanlagen entlang der Strecke stellt die Nutzbarkeit insbesondere der Goethestraße als Verkehrsweg generell in Frage. Vier Lichtsignalanlagen auf 300 Metern Strecke wie zwischen Langer Laube und Brühlstraße sind planerisch höchst fragwürdig. Längs der gesamten Strecke der Bauabschnitte 3 und 4 wächst die Anzahl von Lichtsignalanlagen für den Radverkehr auf 233% bzw. 300% des alten Wertes.
- Die straßenbündige Führung des Fahrradverkehrs auf der Goethestraße führt dazu, dass dieser nicht nur überflüssigerweise in Richtung Goetheplatz in die Lichtsignalanlagen Scholvin- und Reuterstraße eingebunden ist, sondern an der Kreuzung Goethe-/Brühlstraße auch zwei der drei heute möglichen lichtsignalfreien Rechtsabbiegemöglichkeiten verliert.
Die Ursprungsdrucksache nimmt in ihrer Begründung Bezug auf verschiedene bereits erfolgte Beschlüsse, so den Grundsatzbeschluss zur oberirdischen Führung der D‑Stadtbahnstrecke in der Innenstadt oder den Beschluss über die Bauabschnitte 1 und 2. Vor dem Hintergrund der jetzt vorliegenden Planung muss eine Neubewertung der Gesamtsituation erfolgen. Die Umsetzung der vorliegenden Pläne stellt eine gravierende Verschlechterung der Situation für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Die Lehre aus den hier vorliegenden Planungsunterlagen ist, dass eine städtebaulich verträgliche Einbindung von leistungsfähigen Stadtbahntrassen in innenstädtische Hauptstraßen wie die Goethe- oder Kurt-Schumacher-Straße nicht möglich ist. Der seit 2012 eingeschlagene Irrweg sollte verlassen werden.
Deshalb wird die Planung einer oberirdischen Stadtbahnstrecke in der Goethe- und Kurt-Schumacher-Straße eingestellt. Eine kurzfristig mögliche Alternative existiert in Form einer Führung der Linie 10 über Waterloo. Die langfristige Führung der Stadtbahn aus Ahlem obliegt einem anzustoßenden neuen Planungsverfahren.
Sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, ergeben sich wie beschrieben erhebliche Verschlechterungen entlang der Strecke für alle Verkehrsteilnehmer. Ich habe mir hier den Radverkehr als am wenigsten beachteten Verkehrsteilnehmer herausgesucht und einige Ergänzungsanträge zum Originalantrag eingebracht. Da wäre zunächst mal die zukünftige Kreuzung von Radverkehr und Fußgängerverkehr auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Nordmannpassage:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Antrag
Der Radweg auf der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Herschelstraße wird erst östlich der Nordmannpassage an die Fahrbahn herangeführt. Eine Integration in die Lichtsignalanlage („Ampel“) findet nicht statt. Sollte statt einer Lichtsignalanlage ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) an dieser Stelle realisiert werden, ist dieser Antrag hinfällig.
Begründung
Die verkehrliche Situation für den Radverkehr wird an die auf der gegenüberliegenden Straßenseite angeglichen. Eine Regulierung von Fahrrad- und Fußgängerverkehr untereinander von außen ist weder üblich noch in einer derart übersichtlichen Situation wie hier nötig.
In einem weiteren Änderungsantrag schlage ich für dieselbe Stelle eine andere Realisiserung der Querung vor, die den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer besser gerecht wird:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Antrag
Die Fußwegquerung der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Nordmannpassage und Odeonstraße wird weiterhin als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen”) ausgeführt. Es wird keine Lichtsignalanlage („Ampel”) aufgestellt. Der Überweg wird nötigenfalls so umgeplant, dass Stadtbahnschienen und Fahrbahnen des Individualverkehrs baulich getrennt sind.
Begründung
Der Fußgängerüberweg hat sich an dieser Stelle bewährt. Er räumt zudem – anders als die Lichtsignalanlage – dem Fußgängerverkehr unbedingten und dauerhaften Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr ein. So wird dem erklärten Ziel hannoverschr Verkehrspolitik Vorschub geleistet, insbesondere andere Verkehrsarten als den motorisierten Individualverkehr zu fördern. Eine Lichtsignalanlage an dieser Stelle birgt zudem die Gefahr der Überregulierung, da sich in nur 50 bzw. 250 Metern Entfernung die nächsten entsprechenden Anlagen befinden.
Besonders gefährlich und unbefriedigend ist die Situation für Radfahrer bei der vorliegenden Planung in der Münz- und Goethestraße Richtung Goetheplatz: Nicht nur wird der Radverkehrsstreifen als Bushaltestelle zweckentfremdet, der Radverkehr wird auch unmittelbar neben dem Stadtbahngleis geführt und an einer geradezu grotesken Anzahl Ampeln aufgehalten. Daraus ergibt sich folgender Antrag:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Antrag
Der Radweg auf der Münz-/Goethestraße von Neuem Steintor bis Brühlstraße wird baulich getrennt von der Fahrbahn des Individualverkehrs geführt. Eine Integration in die Lichtsignalanlagen („Ampeln“) der Einmündungen Scholvinstraße und ggf. Reuterstraße findet nicht statt.
Begründung
Die Führung mit größerem Abstand zum Individual- und insbesondere zum Stadtbahnverkehr vergrößert die Sicherheit für die Radfahrer. Weder an der Scholvin- noch an der Reuterstraße kreuzen die Radwege andere Verkehrswege, bei denen eine Regulierung von außen üblich bzw. nötig ist.
Aber auch in der Gegenrichtung besteht Verbesserungsbedarf:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Antrag
Die Reuterstraße wird lediglich an die Fahrbahn Richtung Steintor angeschlossen. Es wird keine Lichtsignalanlage („Ampel“) aufgestellt. Die Einmündung der Scholvinstraße wird stattdessen beidseitig mit Fußgängerfurten versehen.
Begründung
Die Dichte der beiden direkt aufeinander folgenden Lichtsignalanlagen an den Einmündungen Scholvin- und Reuterstraße schafft insbesondere für Radfahrer und Fußgänger eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Nutzbarkeit der Goethestraße als Verkehrsweg. Dem ist durch Um- bzw. Neuplanung Rechnung zu tragen.
Und schließlich wird sich auch die Situation an der Kreuzung von Goethe- und Brühlstraße für den Radverkehr bedeutend verschlechtern, sollten die vorliegenden Planungen umgesetzt werden:
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 2475/2014 Stadtbahnstrecke D‑West – Citystrecke – Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) – Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) – Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
zur Sitzung am 2015-02-18 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Antrag
Für Fahrradfahrer bleibt das Rechtsabbiegen von der Brühl- in die Goethestraße Richtung Steintor und von der Goethestraße in die Brühlstraße Richtung Königsworther Platz weiterhin ohne Regulierung von außen durch eine Lichtsignalanlage („Ampel“) möglich.
Begründung
Nicht durch Lichtsignalanlagen von außen reguliertes Rechtsabbiegen ist die Norm beim hannoverschen Radwegebau. Dies sollte beibehalten werden. Radverkehr ist in viel geringerem Maße auf Regulierung von außen angewiesen als motorisierter Individualverkehr. Dementsprechend sollten auch die Verkehrsanlagen für den Radverkehr gestaltet sein.
Ich bin auf die Diskussion am Mittwoch gespannt…