Spiegel Online meldet heute morgen als Aufmacher: Union rückt von Vorratsdatenspeicherung ab. Relativ ausführlich wird geschildert, wie in den vergangenen Tagen mitten in der Höchstphase des Prism-Skandals bei der Abstimmung des Parteiprogramms der Begriff „Vorratsdatenspeicherung” rausgefallen sei. Und in der Tat heißt es im Wahlprogramm 2013 (das CDU und CSU ganz zurückhaltend „Regierungsprogramm” nennen):
Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten regeln
Der Staat muss persönliche Kommunikationsdaten der Menschen schützen.
Man könnte dieses Tralala glatt für ernst gemeint halten, wenn der Absatz (übrigens auf Seite 114, aber die PDF-Suche hilft ungemein…) nicht wie folgt weiterginge:
Zugleich dürfen wir jedoch Schutzlücken bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht hinnehmen.
Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union
in nationales Recht umsetzen.
Öhm, Spiegel Online, ihr müsst jetzt ganz stark sein: Eure „Sensationsmeldung” ist Kappes. Ein Hoax sozusagen, wenn auch sozusagen ein regierungsamtlicher. Was ist denn bitteschön der Unterschied zwischen Daten, die „für eine Mindestzeit vorgehalten” werden müssen und Daten die „auf Vorrat gespeichert” werden? Genau! Gar keiner. Die CDU gibt sich mal nicht mal besondere Mühe, die simple Wortersetzung „Mindestspeicherfrist” und „Vorratsdatenspeicherung” zu verschleiern: In dem Absatz oben steht als Begründung ja genau derselbe Mist, mit dem bei CDU und CSU seit Jahr und Tag für die Prism-isierung des Internet geworben wird: Terrorismus, Anschläge und – natürlich – Kinderpornografie.
Mit der Spiegel-Online-Logik könnte man mit Fug und Recht behaupten, die CDU habe sich noch nie für eine Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Im „Regierungsprogramm 2009″ (dankenswerterweise von unabhängiger Seite archiviert) findet sich der Begriff nämlich auch nicht. Das Wort „Internet” kommt in dem 63 Seiten starken Konvolut genau sieben Mal vor, davon allein drei Mal in dem entscheidenden Absatz (Seite 55):
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. […] Wir wollen Rechtsverletzungen effektiv unterbinden. Wir werden auf den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit gegen Internet-Kriminalität drängen. In Deutschland treten wir für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität ein. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sind hierfür personell und technisch weiter zu stärken.
Nun könnte man anders herum sagen: „Ok, 2009 war das mit der Vorratsdatenspeicherung ja schon gegessen. Müssen sie also nichts schreiben.” Was steht also zu dem Thema im Wahlprogramm 2005 der CDU:
Richtig: Nichts! Noch viel besser: Der ganze Begriff „Internet” ist 2005 im Wahlprogramm der CDU nicht zu finden. Aber die Vorvorgängerprosa der 2013er-„Nicht-Vorratsdatenspeicherung” liest sich so (Seite 31/32):
Wir verteidigen Recht und Freiheit gegen Terror und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität. […] Wir werden ein gemeinsames Informations- und Analysezentrums sowie gemeinsame Anti-Terror-Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten schaffen, […] die Erhebung und Speicherung von Telekommunikations- und Verbindungsdaten verbessern, […] Wir bekämpfen wirksam Kriminalität und geben dazu den Polizeien von Bund und Ländern sowie der Justiz die notwendigen rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Dazu gehört die DNA-Analyse. Sie muss zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden. Sexueller Missbrauch von Kindern muss grundsätzlich als Verbrechen bestraft werden.
Mit Spiegel-Online-Logik könnte man auch sagen: „Schon 2005 wollte die CDU keine Vorratsdatenspeicherung einführen.” – Genau das hat sie dann aber 2006 gemacht. Tolle Wurst!
Aber ich übersehe bestimmt was, oder? Von einer simplen Wortveränderung werdet ihr Qualitätsjournalisten euch doch bestimmt nicht übers Ohr hauen lassen haben, gell?!
Nachtrag: Das schreiben Andere:
https://twitter.com/groehe/status/353078938525896704
„Berichte über eine Abkehr der Union von der Vorratsdatenspeicherung sind eine Ente. Wer’s nachlesen möchte: S.114 im Regierungsprogramm…” – Hermann Gröhe, Generalsekretär der CDU Deutschlands
Neusprech, Märchen und Lügen von Schwarz / Gelb die 2 te:
die CDU und auch die sogenannte liberale FDP haben die Vorratsdatenspeicherung gerade neulich, durch die Hintertür beschlossen.
Und zwar durch das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft!
Immer schön Scheibchenweise, damit die Wähler ja nichts mitbekommen…
Alle Handy ‑PIN und Mail ‑Passwörter können jetzt ohne richterlichen Beschluss von der Polizei abgefragt werden!
Auch die Daten von Strafverteidigern, Ärzte und Geistliche nicht ausgeschlossen! Nichts mehr mit Terrorismus also.. Und es darf ab sofort sogar bei Falschparken eine hippe Bestandsdatenauskunft eingeholt werden.
Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden von Union und FDP dezent übersehen…
Eine Verfassungsklage gegen die Bestandsdatenauskunft wurde durch die Piratenpartei bereits initiiert!