Verfassungsgerichtsurteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Ein guter Tag für Deutschland, Europa — und für die Piraten

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat heute in Sachen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung geur­teilt. Dabei wur­den die dies­be­züg­li­chen Bun­des­ge­setze für unver­ein­bar mit den Grund­rech­ten und für nich­tig erklärt. Gleich­zei­tig wur­den hohe Anfor­de­run­gen an eine even­tu­elle Neu­fas­sung ent­spre­chen­der gesetz­li­cher Rege­lun­gen zur anlass­lo­sen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten­er­fas­sung gestellt.

Ich halte die­ses Urteil für gut und freue mich darüber:

  • Die Gesetze wur­den klar und deut­lich als „ver­fas­sungs­wid­rig” bezeich­net.
  • Diese Ver­fas­sungs­wid­rig­keit wurde so weit gehend fest­ge­stellt, dass das Gesetz nicht nur aus­ge­setzt oder ein­ge­schränkt, son­dern ins­ge­samt für „nich­tig” erklärt wurde.
  • Das Gericht spricht in sei­ner Begrün­dung klipp und klar davon, dass die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit bei der Aus­ge­stal­tung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gröb­lichst miss­ach­tet wurde

Gerade zu letz­tem Punkt sind die Aus­sa­gen deutlich:

  • Es han­delt sich „um einen beson­ders schwe­ren Ein­griff mit einer Streu­breite, wie sie die Rechts­ord­nung bis­her nicht kennt.”
  • Aus­künfte dür­fen nicht „ins Blaue hin­ein” ein­ge­holt werden.
  • „Die anlass­lose Spei­che­rung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­kehrs­da­ten [ist] geeig­net, ein dif­fus bedroh­li­ches Gefühl des Beob­ach­tet­seins her­vor­zu­ru­fen, das eine unbe­fan­gene Wahr­neh­mung der Grund­rechte in vie­len Berei­chen beein­träch­ti­gen kann.”

In den aktu­el­len Kom­men­ta­ren zum Urteil fin­det sich an vie­len Stel­len eine gewisse Unzu­frie­den­heit. Von „Pyr­rhus­sieg” ist die Rede, davon, dass das Gericht sich nicht mit der Euro­päi­schen Union anle­gen wollte oder schlicht davon, dass das Urteil letzt­lich nur eine Anlei­tung für eine „bes­sere” Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sei.

Ich kann diese Über­le­gun­gen nach­voll­zie­hen, aber ich stimme ihnen nicht zu. Das Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts ist letzt­lich das, was es ist: Ein Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts. Es ging um ein Gesetz, das Gericht hat die­ses Gesetz beur­teilt und das Gesetz wurde vom Gericht für ver­fas­sungs­wid­rig und für nich­tig befun­den. Das ist das Maxi­mum des­sen, was man erwar­ten konnte.

Die Erwar­tung, das Gericht würde von sich aus anlass­lose Daten­spei­che­run­gen jeg­li­cher Art per se für grund­ge­setz­wid­rig erklä­ren, halte ich für falsch. Zudem wäre die Insti­tu­tion „Ver­fas­sungs­ge­richt” der fal­sche Adres­sat. Schaut man sich — nur mal als Bei­spiel — das Volks­zäh­lungs­ur­teil von 1983 an, so fin­det man im Urteils­text dort eine sehr lange Abwä­gung bezüg­lich des Geset­zes und der damit ein­her­ge­hen­den Grund­rechte. In Absatz 156 fin­det sich dort zum Bei­spiel fol­gen­des, was man ange­sichts der häu­fi­gen Glo­ri­fi­zie­rung die­ser Ent­schei­dung viel­leicht nicht unbe­dingt erwar­ten würde:

Die­ses Recht auf „infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung” ist nicht schran­ken­los gewähr­leis­tet. Der Ein­zelne hat nicht ein Recht im Sinne einer abso­lu­ten, unein­schränk­ba­ren Herr­schaft über „seine” Daten; er ist viel­mehr eine sich inner­halb der sozia­len Gemein­schaft ent­fal­tende, auf Kom­mu­ni­ka­tion ange­wie­sene Per­sön­lich­keit. Infor­ma­tion, auch soweit sie per­so­nen­be­zo­gen ist, stellt ein Abbild sozia­ler Rea­li­tät dar, das nicht aus­schließ­lich dem Betrof­fe­nen allein zuge­ord­net wer­den kann. […] Grund­sätz­lich muß daher der Ein­zelne Ein­schrän­kun­gen sei­nes Rechts auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung im über­wie­gen­den All­ge­mein­in­ter­esse hinnehmen.

In besag­tem, häu­fig zitier­ten Volks­zäh­lungs­ur­teil wer­den Volks­zäh­lun­gen zudem nicht in Bausch und Bogen für unzu­läs­sig erklärt. Und es hat vier Jahre spä­ter eine Volks­zäh­lung gege­ben. Das Ver­fas­sungs­ge­richt ist letzt­lich keine ethi­sche Instanz, son­dern eine juris­ti­sche. Es prüft Gesetze. Vor allem aber ist es kein Ersatz-​Gesetzgeber, son­dern ein Mit­glied der Judi­ka­tive, um mal in den Begriff­lich­kei­ten der Gewal­ten­tei­lung zu sprechen.

Gesetze wer­den in der Legis­la­tive gemacht. Und für die ist das heu­tige Urteil eine Steil­vor­lage: Das Ver­fas­sungs­ge­richt hat umfäng­lichst beschrie­ben, wel­chen Anfor­de­run­gen eine Ver­bin­dungs­da­ten­spei­che­rung genü­gen muss, damit sie vom Gericht noch als mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar ange­se­hen wer­den kann. Es liegt nun an den gesetz­ge­be­ri­schen Kräf­ten, diese Aus­füh­run­gen auf­zu­neh­men und anzuwenden.

Hier kommt nun die Pira­ten­par­tei ins Spiel. Es ist unsere Auf­gabe, auf die­sen Gesetz­ge­bungs­pro­zess Ein­fluss zu neh­men. Wir müs­sen dar­auf hin­wir­ken, dass es in Zukunft rechts­staat­li­che Rege­lun­gen gibt. Es liegt an uns, einen Dis­kus­si­ons­pro­zess anzu­sto­ßen, an des­sen Ende die Erkennt­nis ste­hen möge, dass Vor­rats­da­ten­spei­che­run­gen gene­rell eine schlechte Idee sind und man sich statt­des­sen nach etwas ande­rem umse­hen möge — Quick Freeze zum Bei­spiel. Wir sind ein Teil einer gan­zen zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bewe­gung — und für die muss es jetzt hei­ßen: Wei­ter arbeiten!

Die ers­ten Ansätze dazu sind längst erkenn­bar: Mit dem deut­schen Gerichts­ur­teil steht das Thema auch wie­der auf der euro­päi­schen Agenda — umso mehr, als dass Schwe­den letz­tens erst eine Umset­zung der euro­päi­schen Richt­li­nie rund­her­aus abge­lehnt hat. Mei­nes Erach­tens sind die Kräfte mitt­ler­weile deut­lich anders ver­teilt als im Zeit­raum 2004 bis 2006, als die Richt­li­nie beschlos­sen und umge­setzt wurde:

  • Die Pro­ble­ma­tik ist mitt­ler­weile viel wei­ter in der Bevöl­ke­rung ange­kom­men, auch und gerade durch andere Gesetze und Vor­ha­ben wie die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte, ELENA oder die unsäg­li­chen Zensursulagesetze.
  • Die poli­ti­schen Füh­run­gen sind auch anders zusam­men­ge­setzt als damals, so regiert in Deutsch­land heute schwarz-​gelb anstatt der gro­ßen Koalition.
  • Auch die poli­ti­schen Struk­tu­ren sind andere, der mitt­ler­weile in Kraft getre­tene EU-​Vertrag von Lis­sa­bon gibt dem Euro­päi­schen Par­la­ment neue Kom­pe­ten­zen und Bestimmungsmöglichkeiten.
  • Und schließ­lich dürfte auch die Bewe­gung der Pira­ten­par­teien nicht ganz unschul­dig an den geän­der­ten Ver­hält­nis­sen sein: Im EU-​Parlament sit­zen bereits zwei Ver­tre­ter und — zum Bei­spiel — in Deutsch­land sehe ich auch ein wei­ter wach­sen­des Inter­esse und Zustim­mung zu uns als poli­ti­scher Kraft.

Vor die­sem Hin­ter­grund steht jetzt eine neue gesell­schaft­li­che Dis­kus­si­ons­runde an: Brau­chen wir eine Vor­rats­da­ten­spei­che­rung? Wol­len wir eine Vor­rats­da­ten­spei­che­rung? Kön­nen wir uns die Vor­rats­spei­che­rung gesell­schaft­li­chen leis­ten? Hier bedarf es kla­rer Argu­mente und einer deut­lich ver­nehm­ba­ren Stimme. Mit dem heu­ti­gen Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts im Rücken war es mei­nes Erach­tens noch nie so ein­fach, die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung in Gänze vom Tisch zu fegen. Wir dür­fen nur nicht den Feh­ler machen, uns schmol­lend ins stille Käm­mer­lein zurück­zie­hen — oder uns in absei­ti­gen Gra­ben­kämp­fen zu verzetteln.

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2 Antworten to “Verfassungsgerichtsurteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Ein guter Tag für Deutschland, Europa — und für die Piraten”


  • ” In besag­tem, häu­fig zitier­ten Volks­zäh­lungs­ur­teil wer­den Volks­zäh­lun­gen zudem nicht in Bausch und Bogen für unzu­läs­sig” — was meinst du damit?

  • meknowsnothing

    Im Prin­zip Zustim­mung, aber es ist durch­aus unser Recht ein Bun­des­ver­fas­sungs­ur­teil zu kri­ti­sie­ren, weil es nicht unse­ren Ansprü­chen genügt. Klar ist der Gesetz­ge­ber in der Pflicht und damit auch wir.… aber mein Ver­trauen in Karls­ruhe ist deut­lich höher als das in die aktu­el­len Gesetz­ge­ber. Ein der­ar­ti­ges Urteil trifft mich daher schon, auch weil der Gesetz­ge­ber dazu neigt, Gestal­tungs­spiel­räume voll auszunutzen.

    In einer theo­re­tisch wohl funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie würde jetzt der Pro­zess ein­set­zen, den du beschrie­ben hast. Hof­fen wir das Beste …

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