Der Rat der Stadt Hannover will seine Geschäftsordnung ändern. Zu diesem Antrag habe ich folgenden Änderungsantrag eingebracht:
Änderungsantrag zu DS 0502/2014 N2, Änderung der Geschäftsordnung des Rates
In Abschnitt 4, „Zuständigkeiten der Fachausschüsse“ wird in Zeile 5, „Veranstaltungskoordination und Angelegenheiten ‚Kleines Fest’“ der Text in der Spalte „Ausschusszuständigkeit neu“ wie folgt geändert:
„Die Veranstaltungsangelegenheiten sollen künftig in dem Ausschuss behandelt werden, der im jeweiligen Einzelfall den größten Sachbezug aufweist. Ist eine Zuordnung nicht möglich, sollen diese Angelegenheiten im Sportausschuss beraten werden.“
Begründung
Die in der Drucksache 0502/2014 vorgelegte Neufassung erlaubt die Beratung von Angelegenheiten der Veranstaltungskoordination und Angelegenheiten „Kleines Fest“ „unmittelbar im Verwaltungsausschuss“. Im Gegensatz zu den Fachausschüssen ist dies aber ein nichtöffentlich tagendes Gremium. Damit werden Nachvollziehbarkeit und Transparenz der politischen Beratung und Entscheidung gegenüber dem bisherigen Verfahren deutlich verschlechtert, zumal wenn die Drucksache nicht in der Ratsversammlung beraten wird. Dies soll aber nicht der Nebeneffekt der ansonsten sinnvollen Einzelfallbezogenheit der Ausschusszuordnung der Beratungen sein. Dieser Änderungsantrag behebt das Problem, indem im Fall der nicht möglichen Zuordnung weiterhin der öffentlich tagende Sportausschuss für die Beratung zuständig ist.
Ich halte das Problem dieser Änderung der Geschäftsordnung für erheblich: Anträge sollen – so die Vorgabe des NKomVG – grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Ausnahmen gibt es nur in eng begrenzten Situationen. Mit dieser Geschäftsordnung wird aber eine Situation geschaffen, in der Drucksachen nach Maßgabe der Verwaltung in den nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss „verschoben” werden können. Das ist neu und meines Erachtens eine erhebliche Verschlechtung der bisherigen Situation, in der solche Drucksachen im Sportausschuss landeten – nicht immer passend, aber immerhin öffentlich.
In Hannover ist es ja nun nicht etwa spannend, ob ein Antrag der „Opposition” (und eines Einzelvertreters zumal) abgelehnt wird, sondern mit welcher Begründung. In diesem Falle hat es sich die rot-grüne Mehrheitskoalition besonders einfach gemacht: Sie hat einfach gar keine Begründung abgegeben, sondern kommentarlos mit „nein” gestimmt – wie übrigens auch die oppositionelle CDU.
Ich finde das bedenklich: Politik soll öffentlich und nachvollziehbar sein. Das ist eines der zentralen Anliegen, für die ich in die Politik gegangen bin. Mein Einwand ist – und bleibt, dass mit dieser Änderung der Geschäftsordnung gegen den Transparenzgrundsatz verstoßen wird. Mag sein, dass ich falsch liege. Dies aber nicht zu artikulieren, ist mindestens mal schnöselig. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich eigentlich Recht habe, man das aber seitens der selbsternannten „Stadtregierung” mal wieder nicht zugeben will…