Heute mal was Neues: Liveblogging aus dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen…
14.05
Die Sitzung ist eröffnet.
14.07
Bürgerfragestunde entfällt, wie auch die Genehmigung des Protokolls der vergangenen Sitzung: Es wurde noch nicht verschickt.
14.10
Nun TOP3: „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt”. Die Verwaltung berichtet. Unterschied Integration vs. Inklusion: Bei Integration überschreiten „andere” die Grenze zum „Wir”, bei Inklusion gibt es gar keine Grenzen mehr. So in etwa verstehe ich den gerade laufenden Vortrag.
14.21
Das Inklusionskonzept ist die Fortschreibung der Barrierefreiheitsbestrebungen, die schon seit 1977 läuft. Dieses Jahr wird eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe zur Inklusion gebildet.
Mönninghoff hebt darauf ab, dass im Zusammenhang mit diesem Ausschuss Spielplätze ein Thema sind und im Laufe des Jahres die Anforderungen an einen „inklusiven” Spielplatz Thema sein sollten.
Herr Mineur hebt auch auf Kitaumfeld ab und bringt Beispiele.
Nachfrage Wruck: Wie viele Behinderte gibt es? Antwort: 54.000 haben einen Schwerbehindertenausweis, im Kinder– und Seniorenbereich kommen aber auch Menschen dazu, die ohne einen solchen Ausweis zumindest zeitweise betroffen ist.
Kruse will die Inklusion noch weiter treiben: Nicht nur körperliche Behinderungen, sondern zum Beispiel auch Alterskrankheiten wie Demenz.
Engelke findet die „inklusive” Architektur von Gebäuden sehr wichtig und ärgert sich über den Weißekreuzplatz, bei dessen Umgestaltung die Rampe auf die vertiefte Fläche vergessen wurde.
14.26 Uhr
Nun das Thema „Leinemauer”. Herr Wruck freut sich, dass die Verwaltung ihrerseits die Mauer 2013 sanieren will, zieht seinen eigenen Antrag aber nicht zurück.
Engelke fragt sich, ob die Mauer und ihre Position mit City2020+ zusammenpasst. Will die Verwaltung sie vielleicht gleich wieder einreißen?
Mönninghoff antwortet, dass das in der Tat noch eine offene Frage ist, da das Projekt aber über 300.000 EUR liegt, wird es sowieso eine separate Baudrucksache geben.
Mineur hält den Antrag von den Hannoveranern für „Populismus”. Er wird den Antrag ablehnen.
Herr Förste schließt sich dem an.
Der Antrag der Hannoveraner wird einstimmig abgelehnt.
14.36 Uhr
Nun Flächennutzungsplan. Ohne Diskussion einstimmig angenommen.
…und der Bebauungsplan 1164: Angenommen, wieder ohne Diskussion.
Weiter gehts mit TOP 6.2, noch ein Bebauungsplan.
Mineur freut sich über die überdachten Fahrradstände sowie die fortschrittliche energetische Ausrüstung des Neubaus.
Kruse hingegen gießt „Wasser in den Wein”: Von den 102 Parkplätzen sind nur 2 behindertengerecht. Gerade vor der Diskussion über die Inklusion gerade eben ist das doch recht wenig.
Engelke wundert sich über die vielen Werbeplakatflächen, die in der Drucksache erwähnt sind. Diese sind aber, so die Verwaltung, im hinteren Bereich angebracht und entsprechen den üblichen Gepflogenheiten.
Hellmann nochmal zu den Behindertenparkplätzen: Gibt’s da keine Vorschriften. Mönninghoff erläutert, dass es um den Anteil der autofahrenden Schwerbehinderten an allen Autofahrern geht und zu viele Behindertenparkplätze auch nicht zielführend sind. Im Bauausschuss soll dazu nochmal allgemeiner referiert werden.
Mineur ist noch aufgefallen, dass Altlasten auf dem Grundstück einfach unter der Versiegelung verbleiben sollen. Dies ist, so die Verwaltung, mit der unteren Bodenschutzbehörde abgesprochen und rechtlich zulässig.
Hellmann freut sich als jemand, der das Grundstück kennt, dass die Baracke dort verschwindet.
Mineur findet es aber schon schade, dass bei den Altlasten nicht „mehr drin war”. Herr Zunft von der Verwaltung führt nochmal aus, dass das Vorgehen nicht unüblich ist.
14.56
Berichte der Verwaltung entfallen: Über Weihnachten ist nichts passiert.
Nun die Anfragen: Engelke führt zum geplanten Neubau der Apostelkirche aus, dass im Zuge eines Umbaus 2007 bereits ein Baum gefällt wurde. Wurde in dem Zusammenhang die „Nachpflanzpflicht” in die Baugenehmigung geschrieben. Und was ist mit einem weiteren Baum, der eventuell auch gefällt werden soll.
Mönninghoff führt aus, dass die Verwaltung zu Protokoll antwortet. Allgemein wird die Ersatzpflanzung in die Fällgenehmigung geschrieben und auch überwacht. Zudem gibt aktuell das Problem, dass auf Landesebene momentan die „absurde” Rechtsauffassung herrscht, dass nur Bäume auf Grünflächen ausnahmsweise im Sommerhalbjahr durchgeführt werden können, Bäume z.B. auf Parkplätzen aber nicht. Die Verwaltung arbeitet hier daran, eine neue Regelung zu schaffen.
Fischer hat zwei Fragen: Wie handhabt die Verwaltung die Beobachtung, ob Bäume aus Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen. Wer macht das? Was ist, wenn jemand meint, ein Baum muss aus Verkehrssicherungspflicht gefällt werden, die Verwaltung aber sagt, muss nicht und dann etwas passiert.
Mönninghoff führt aus, dass er sich an einen solchen Fall nicht erinnern kann. Es könnte dann eine Haftung der Stadt vorliegen. Wenn es sich um einen Baum auf städtischem Grund handelt, haftet die Stadt: Erst der Oberbürgermeister, dann Mönninghoff.
Fischer weiter (2. Frage): November 2011 gab es noch Rio +20-?Veranstaltung. Wie war die Finanzierung.
Mönninghoff: Breite Finanzierung. 100000 EUR vom Bundesumweltministerium. Reihe von Sponsoren. Summe bei der Stadt erst nach Schlussabrechnung vorhanden, dürfte unter 50000 EUR liegen. Im Haushalt waren 70000 EUR eingestellt.
Fischer: Offenlegen?
Mönninghoff: Schwierig wegen einzelner privater Spender. Zusammengefasst ginge es aber.
Battefeld: Im Sinne „Sauberes und sicheres Hannover”: Freiherr-?von-?Fritsch-?Kaserne. Zwei Grünflächen davor in unschönem Zustand. Stadt ist zwei nicht zuständig, weil in privater Hand. Aber: Davor Haltestelle, auf dem Gelände große Bäume, die gefährlich sein können. Frage: Kann Stadt auf Eigentümer einwirken, dass er unschönes Bild und eventuelle Gefährdung beseitigt?
Mönninghoff: Es gibt viele unschöne Flächen. Aber wenn nicht städtisch, dann Stadt nicht zuständig. Mehr als Schreiben schicken ist nicht möglich. Eigentümer ist verantwortlich, Eigentümerfindung hier wegen Insolvenzverfahren besonders schwierig. Aber Stadt kann nicht einfach auf Privatgrund tätig werden.
Blaszcyk: Bei Gefährdung kann Stadt durchaus tätig werden.
Mönninghoff: Baum auf Privatgelände mit potentiellem Schaden auf Privatgelände ist wohl keine Stadtsache. Verwaltung prüft, ob in diesem Fall eine „Ersatzvornahme” möglich ist.
15.01 Uhr
Fischer: Verunreinigte Flächen in privater Hand. Will die Stadt nicht, dass es „ordentlich” aussieht. Sollte Stadt nicht auf Privatmann Einfluss nehmen, dass er dafür sorgt, dass es bei ihm ordentlich aussieht?!
Mönninghoff: Gibt hunderte unklarer Fälle, AHA sammelt dies im Auftrag der Stadt. Wenn die Verschmutzung aber auf privatem Grund ist, kann die Stadt nur Aufforderung an Inhaber schicken. Bei Gesundheitsgefahr ist Eingreifen möglich, bei „ästhetischen” Problemen aber nicht. War die letzten 20 Jahre mehrfach Thema, wurde mehrfach geprüft, geht nicht.
Blaszcyk: Was ist, wenn Ast von Baum auf privatem Grund auf öffentlichen Raum? — ?Haltestelle? — ?fällt. Verwaltung kann dann doch Ersatzvornahme tätigen?!
Mönninghoff: Wir prüfen.
Sitzungsende um 15 Uhr