Die Piraten Niedersachsen, ihre Satzung und die Sache mit der Auskunftspflicht: Eine historische Entscheidung des Parteitags 1


Es hat­te sich schon ange­deu­tet, dass auch beim Par­tei­tag in Osna­brück wie­der §2.2 der Sat­zung für beson­ders viel Dis­kus­si­ons­stoff sor­gen wür­de: Dort geht es um Aus­kunfts­pflich­ten von Kan­di­da­ten für Ämter und Man­da­te bezüg­lich frü­he­rer poli­ti­scher Enga­ge­ments und Par­tei­zu­ge­hö­rig­kei­ten. Beim vor­an­ge­gan­ge­nen Lan­des­par­tei­tag in Lan­gen­ha­gen waren die­se Bestim­mun­gen erheb­lich ver­schärft wor­den, was zu viel Unmut, erreg­ten Dis­kus­sio­nen und sehr viel ver­lo­re­ner Zeit geführt hatte.

In der schrift­li­chen Abstim­mung zu die­sem Punkt hat­te zunächst kei­ner der vie­len Ände­rungs­an­trä­ge eine Mehr­heit gefun­den: Von Abschaf­fung bis zu einer noch­ma­li­gen Ver­schär­fung der Bestim­mun­gen reich­ten die Optio­nen. Mit einem neu­en Sat­zungs­än­de­rungs­an­trag – in Nie­der­sach­sen kön­nen die­se ohne Fris­ten gestellt wer­den – wur­de das The­ma nun noch­ein­mal dis­ku­tiert. Wie schon die letz­ten Male war die Dis­kus­si­on inten­siv, mit lan­gen Red­ner­lis­ten, einer gan­zen Rei­he von Anträ­gen zur Geschäfts­ord­nung und grund­ver­schie­de­nen Ansich­ten, die aufeinanderprallten.

Zum Schluss kamen zwei Anträ­ge zur Abstim­mung: Mit dem ers­ten wur­de die „Muss”-Bestimmung zur Aus­kunft in eine „Sollte”-Bestimmung umfor­mu­liert und damit im Wesent­li­chen wie­der der Zustand von vor Novem­ber 2009 her­ge­stellt wer­den. Für mich durch­aus über­ra­schend wur­de die­ser Antrag dann mit einer 75%-Mehrheit ange­nom­men. Ich selbst hat­te vor­her einen Antrag auf Nicht­be­fas­sung gestellt, weil ich die Dis­kus­si­on eigent­lich genau auf dem Stand sah, den sie bei der schrift­li­chen Abstim­mung am Vor­tag gehabt hat­te. Und da hat­te letzt­lich kei­ner der Ände­rungs­an­trä­ge auch nur die nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit gefun­den. Wie man sich doch täu­schen kann.

Noch über­ra­schen­der – und für vie­le Kom­men­ta­to­ren gera­de­zu sen­sa­tio­nell – wur­de dann anschlie­ßend sogar der Antrag auf voll­stän­di­ge Strei­chung des §2.2 ange­nom­men. Auch dies wie­der mit einer beque­men 70%-Mehrheit. Damit sind die­se in mei­nen Augen sehr unglück­se­li­gen Bestim­mun­gen vom Tisch, die für mich immer so einen Geruch von Gesin­nungs­schnüf­fe­lei hat­ten und die mei­nes Erach­tens nicht zu den Grund­sät­zen der Pira­ten passen.

Sei­tens der Befür­wor­ter der bis­he­ri­gen Rege­lung wird häu­fig die Sor­ge vor­ge­bracht, mit Abschaf­fung die­ser Rege­lung wäre die von der Par­tei hoch­ge­hal­ten­e­ne Trans­pa­renz nicht mehr gewähr­leis­tet. Mei­ne Ant­wort hier­auf ist zwei­tei­lig: Zum einen macht sich Trans­pa­renz mei­nes Erach­tens nicht dar­an fest, dass ich über die poli­ti­sche Ver­gan­gen­heit eines Bewer­bers detail­liert Bescheid weiß. Min­des­tens Tei­le davon sind für sei­ne jet­zi­ge Hal­tung irrele­vant, wäh­rend ande­re Din­ge ent­schei­dend sein kön­nen, zum Bei­spiel beruf­li­che oder pri­va­te Bekannt­schaf­ten. Und die Offen­le­gung die­ser ver­pflich­tend und im Vor­hin­ein ein­zu­for­dern käme ja (hof­fent­lich) auch nie­mand auf die Idee. Zum ande­ren war auch die bis­he­ri­ge Aus­kunfts­re­ge­lung letzt­lich nicht ein­for­der­bar und wur­de ja sogar nicht ein­ge­for­dert: Meh­re­re der Vor­stands­kan­di­da­ten haben in Osna­brück – gewollt oder unge­wollt – nichts zu ihrer poli­ti­schen Ver­gan­gen­heit gesagt, wur­den nicht danach gefragt und sind trotz­dem gewählt wor­den. Abge­se­hen davon sind die­se ver­pflich­ten­den Selbst­aus­künf­te sowie­so nicht nach­prüf­bar und damit letzt­lich wertlos.

Mit mir war auch die ganz über­wie­gen­de Mehr­heit der Pira­ten im Saal und in den Echt­zeit­kom­men­ta­ren auf Twit­ter gera­de­zu begeis­tert von dem Ergeb­nis. Es war sel­ten so ruhig wie bei den Aus­zäh­lun­gen die­ser Abstim­mun­gen und die Erleich­te­rung, die in den Kom­men­ta­ren zur Ent­schei­dung spür­bar war, hat auch mich über­rascht: Offen­sicht­lich hat vie­len ande­ren Pira­ten die­ser Para­graf min­des­tens eben­so schwer im Magen gele­gen wie mir.

Der §2.2 bzw. „S4”, wie der gan­ze Vor­gang auf Grund des Antrags­kür­zels beim Par­tei­tag in Lan­gen­ha­gen genannt wur­de, liegt mit­ten im Gebiet zwi­schen den bei­den Prin­zi­pi­en „Trans­pa­renz” und „Pri­vat­sphä­re”. Für bei­de steht die Pira­ten­par­tei. Es ist gut mög­lich, dass uns die­se und ähn­li­che Dis­kus­sio­nen auch in Zukunft beglei­ten wer­den. Alle Betei­lig­ten soll­ten sich aber an die Schluss­wor­te von „Big Arne” erin­nern, wenn sie das The­ma wie­der auf die Tages­ord­nung brin­gen: Die Rege­lun­gen wur­den mit 75% bzw. 70% Zustim­mung abge­schafft. Das ist eine erheb­li­che Mehr­heit und inso­fern ein deut­li­ches Zei­chen gegen Aus­kunfts­be­geh­ren, wie sie im bis­he­ri­gen §2.2 arti­ku­liert waren.


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