Baumschutzsatzung? Abschaffen! Umweltausschuss vom 2016-01-11 3


Am 2016-01-11 wur­de im Umwelt­aus­schuss eine Neu­fas­sung der han­no­ver­schen Baum­schutz­sat­zung behan­delt. Ich hat­te im Vor­feld einen gemein­sa­men Ände­rungs­an­trag mit CDU- und FDP-Frak­ti­on eingebracht:

Neues Rathaus in Hannover

Neu­es Rat­haus: Sit­zungs­ort des Umweltausschuss

Antrag:

die Sat­zung zum Schutz von Bäu­men, Sträu­chern und Hecken im Gebiet der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver als geschütz­te Land­schafts­be­stand­tei­le (Baum­schutz­sat­zung) ersatz­los zu streichen.

Begrün­dung:

Die der­zeit gül­ti­ge Baum­schutz­sat­zung besteht seit dem 1995-06-08, ohne dass zwi­schen­zeit­lich an ihr Ände­run­gen vor­ge­nom­men wur­den. Im glei­chen Zeit­raum ist durch ver­schie­dens­te Geset­zes­wer­ke auf Landes‑, Bun­des- und euro­päi­scher Ebe­ne die Rege­lungs­tie­fe für Umwelt- und Natur­schutz deut­lich wei­ter ent­wi­ckelt wor­den. Die bis­lang vor­han­de­ne Regu­lie­rung auf kom­mu­na­ler Sat­zungs­ebe­ne ist des­halb ent­behr­lich und kann in Fol­ge des­sen ersatz­los gestri­chen werden.

Die Baum­schutz­sat­zung greift in die Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten sowohl im öffent­li­chen Raum als auch auf pri­va­tem Gelän­de ein. Ins­be­son­de­re letz­te­res ist vor dem Hin­ter­grund grund­sätz­li­cher Frei­heits­rech­te jedes Ein­zel­nen kri­tisch zu sehen und etli­che Vor­gän­ge rund um die Baum­schutz­sat­zung seit ihrem Bestehen zei­gen, dass die­ser Abwä­gungs­pro­zess in vie­len Fäl­len zu nicht nach­voll­zieh­ba­ren Ergeb­nis­sen geführt hat.

In ande­ren Städ­ten wur­den ver­gleich­ba­re Sat­zun­gen in der Ver­gan­gen­heit abge­schafft oder für Bür­ger und Ver­wal­tung ver­ein­facht. Bei­spiels­wei­se ist in Bre­men mit der Sat­zungs­no­vel­lie­rung der Baum­schutz bei weni­ger als 4 m Abstand zu Wohn­nut­zung gene­rell erlo­schen; zuvor wur­den hier regel­mä­ßig Ein­zel­fall­be­frei­un­gen erteilt (Gefahr der Beschä­di­gung von Fun­da­men­ten, Mau­er­werk, Lei­tun­gen etc.). In Han­no­ver hin­ge­gen sol­len die Regu­la­ri­en noch aus­ge­wei­tet wer­den. Ins­be­son­de­re die Aus­deh­nung der Geneh­mi­gungs­pflicht auf Äste ab 10 cm Durch­mes­ser wäre nur mit unver­tret­ba­rem büro­kra­ti­schen Auf­wand (Schaf­fung zusätz­li­cher Stel­len) ernst­haft prüf­bar. Das damit ein­her­ge­hen­de Betre­tungs­recht für Pri­vat­grund­stü­cke durch städ­ti­sche Mit­ar­bei­ter oder Beauf­trag­te ist grenz­wer­tig. Ins­ge­samt wird eine sol­che Rege­lung zu Recht als Schi­ka­ne empfunden.

Mit einer Abschaf­fung der Baum­schutz­sat­zung wird den Bür­gern der Stadt Han­no­ver ein Stück Frei­heit in der Gestal­tung ihres per­sön­li­chen Umfel­des zurück­ge­ge­ben. Vor dem Hin­ter­grund der ansons­ten erheb­lich gestie­ge­nen Rege­lungs­dich­te im Bereich Umwelt- und Natur­schutz ist dies auch ein Zei­chen wirk­li­chen Bürokratieabbaus.

Ich habe den Ände­rungs­an­trag in der Sit­zung noch­mals begründet:

Zur heu­ti­gen Dis­kus­si­on um die Neu­fas­sung der Baum­schutz­sat­zung gibt es den Ände­rungs­an­trag, die Sat­zung kom­plett zu strei­chen. Ich möch­te begrün­den, war­um ich die­sen Antrag für sinn­voll hal­te und des­halb mit ein­ge­bracht habe.

Schau­en wir uns dazu an, was durch die „Neu­fas­sung” der Sat­zung geschieht: Es soll zukünf­tig eine noch stär­ke­re Regu­lie­rung und Regle­men­tie­rung im Umgang mit Bäu­men, Sträu­chern und Hecken – auch auf Pri­vat­grund – statt­fin­den als bis­her. Das stärks­te Sym­bol dafür ist sicher­lich, dass neben Stamm- jetzt auch Ast­um­fän­ge vor­ge­schrie­ben wer­den sol­len, bis zu denen ohne vor­he­ri­ge Erlaub­nis die Grün­pflan­zen bear­bei­tet wer­den dür­fen. 60 cm, 10 cm – Gar­ten­ar­beit wür­de dann in Zukunft wohl eng­lül­tig nur noch mit dem Maß­band mög­lich sein.

Mei­nes Erach­tens weist die­ser Weg in die völ­lig fal­sche Rich­tung. Seit der Ver­ab­schie­dung der Baum­schutz­sat­zung 1995 sind 21 Jah­re ver­gan­gen. Eine Zeit, in der die gesell­schaft­li­che Bedeu­tung von Umwelt­schutz enorm gestie­gen ist. Allein auf Bun­des­ebe­ne gibt es mitt­ler­wei­le über 250 Rechts­vor­schrif­ten im Umwelt­be­reich, dar­un­ter 82 Geset­ze und 165 Ver­ord­nun­gen. Und dazu kom­men noch Lan­des- und euro­pa­recht­li­che Vor­schrif­ten. All die­se Tex­te sind eben auch Zei­chen gewach­se­nen Umweltbewusstseins.

Die Baum­schutz­sat­zung gesellt sich nun als kom­mu­na­le Vor­schrift dazu. Mir stellt sich die Fra­ge: Ist das wirk­lich nötig? Ist es nötig vor dem Hin­ter­grund eben die­ses gewach­se­nen Umwelt­be­wusst­seins? Ist es nötig vor dem Hin­ter­grund des Ein­griffs in das Eigen­tums­recht der han­no­ver­schen Bür­ger? Ist es nötig in der Abwä­gung von Pri­vat- und Gemeinschaftsinteressen?

Und da sage ich: Nein, es ist nicht nötig. Der sowie­so umwelt­be­wuss­ter gewor­de­ne Bür­ger die­ser Stadt soll vor dem Hin­ter­grund stark gewach­se­ner Regu­lie­rungs­dich­te auf Landes‑, Bun­des- und Euro­pa­ebe­ne nun durch die ver­schärf­ten For­mu­lie­rung die­ser Sat­zung noch stär­ker gegän­gelt wer­den. Hier gerät die Abwä­gung end­gül­tig aus dem Gleichgewicht.

Des­halb wäre hier der Punkt gekom­men, ein Zei­chen zu set­zen. Las­sen Sie uns – im Rah­men unse­rer Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten – die Regu­lie­rungs­dich­te redu­zie­ren, las­sen Sie uns über­flüs­si­ge Rege­lun­gen abschaf­fen. Und über­flüs­sig gewor­den ist vor dem Hin­ter­grund der Ent­wick­lung der letz­ten 21 Jah­re eben auch die­se kom­mu­na­le Baumschutzsatzung.

Nur damit das klar ist: Ich habe nichts gegen Bäu­me. Und auf öffent­li­chem Grund kann die Stadt gern wei­ter nach den Regeln die­ser Baum­schutz­sat­zung oder einer belie­bi­gen Neu­fas­sung han­deln. Aber: Eine Ein­mi­schung in Pri­vat­ei­gen­tum und ‑grund­stü­cke in der hier vor­ge­se­he­nen Form ist über­flüs­sig und wird vom Bür­ger zu Recht als unver­hält­nis­mä­ßi­ge Bevor­mun­dung emp­fun­den. Und der Bür­ger ist der, den wir als Poli­tik ernst neh­men soll­ten. In der ganz über­wie­gen­den Zahl der Fäl­le hegt und pflegt er näm­lich den Bestand auf sei­nem Grund­stück – weil er ihm am Her­zen liegt. Aber es gibt auch Fäl­le, in denen die Abwä­gung des Bür­gers zu Guns­ten eines Beschnitts oder einer Ent­fer­nung ausfällt.

In die­sen Fäl­len, mei­ne Damen und Her­ren, soll der Bür­ger zukünf­tig wie­der selbst ent­schei­den kön­nen- und nicht unter­tä­nigst um Erlaub­nis bit­ten müs­sen. Das ist kein zeit­ge­mä­ßer Umgang. Ich bit­te Sie des­halb um Zustim­mung für den Ände­rungs­an­trag und damit dar­um, die han­no­ver­sche Baum­schutz­sat­zung zu streichen.

Wie zu befürch­ten war, konn­te die Aus­schuss­mehr­heit von unse­rem Ände­rungs­an­trag nicht über­zeugt wer­den. Rot-grün hat viel­mehr einen eige­nen Ände­rungs­an­trag ein­ge­bracht, der das kom­pli­zier­te Regel­werk wei­ter ver­kom­pli­ziert, indem nun auch noch in Stamm­di­cken von Laub- und Nadel­bäu­men unter­schie­den (60 cm, 80 cm) unter­schie­den wer­den soll. Ins­ge­samt ist die­se gan­ze Sat­zung ein Armuts­zeug­nis für Han­no­ver: Völ­lig über­flüs­sig, in vie­len Fest­le­gun­gen will­kür­lich, in der Abwä­gung von Inter­es­sen des Ein­zel­nen und der All­ge­mein­heit höchst zwei­fel­haft. Inwie­weit die rot-grü­ne Mehr­heits­ko­ali­ti­on wirk­lich glück­lich mit die­sem Sat­zungs­mons­trum ist, kann ich nicht abschät­zen. Es gab eine bemer­kens­wer­te Anzahl von Rede­bei­trä­gen – eigent­lich hat so ziem­lich jedes Aus­schuss­mit­glied im Rah­men der Debat­te das Wort ergrif­fen – und die SPD-Abge­ord­ne­te Gah­bler ließ erken­nen, dass sie als betrof­fe­ne Grund­stücks­be­sit­ze­rin alles ande­re als glück­lich mit der Baum­schutz­sat­zung ist. Ihre Mei­nung, der rot-grü­ne Ände­rungs­an­trag wür­de die Pro­ble­me lösen, tei­le ich aller­dings nicht. Jeden­falls hat es sich mei­nes Erach­tens gelohnt, die­sen Ände­rungs­an­trag zu stel­len und im Aus­schuss auch ent­spre­chend zu ver­tre­ten. Erfreu­lich fand ich, dass die Debat­te auf hohem Niveau ver­lief: Kein Betei­lig­ter ließ sich zu Anwür­fen „unter der Gür­tel­li­nie” hin­rei­ßen. Das habe ich auch schon ganz anders erlebt.

Als Sat­zungs­be­schluss läuft der Antrag nun noch durch den Rat, vor­aus­sicht­lich am 2016-01-28. Ände­run­gen an den Mehr­heits­ver­hält­nis­sen sind wohl nicht mehr zu erwarten.


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3 Gedanken zu “Baumschutzsatzung? Abschaffen! Umweltausschuss vom 2016-01-11

  • Jörg Georgius

    Die Baum­schutz­sat­zun­gen sind bezo­gen auf über­schau­ba­re Pri­vat­grund­stü­cke völ­lig über­flüs­sig, kos­ten­in­ten­siv und kon­tra­pro­duk­tiv. Allem Geschrei pseu­do­grü­ner Umwelt­schüt­zer zum Trotz. Der End­ef­fekt sind weni­ger Bäu­me, nicht mehr.

    Grün schützt, wer grün pflanzt, pflegt und eben auch mal fällt. 

    Wird das Fäl­len (dürfen/müssen) aber dank der noto­ri­schen Bes­ser­wis­ser, Mein-Freund-der-Baum-ist-tot-Heu­ler, Gut­ach­ter, Behör­den, Ver­si­che­run­gen usw. zu einem öko­no­misch unkal­ku­lier­ba­ren Wag­nis, unter­bleibt das Pflan­zen von neu­en Bäu­men sinnvollerweise. 

    Was sich der auch noch lokal stets ande­ren und stets ändern­den Baum­schutz­sat­zung als schüt­zends­wert vom Wuch­se nähert wird daher oft pro­phy­lak­tisch radi­kal entfernt.

    Öko­no­misch betrach­tet ist heut­zu­ta­ge Bäum­epflan­zen für jeden, der dies pri­vat­ver­ant­wort­lich auf eige­nem Grund­stück macht, eine zu tiefst irra­tio­na­le Handlung!

    So wird der soge­nann­te Baum­schutz dann zum Baumkiller.

    Inzwi­schen kur­sie­ren aller­or­tens Tipps, was wann abzu­schnei­den ist, um sich das läs­ti­ge Pack von Ämtern, Ver­si­che­run­gen usw. vom Hal­se zu halten.

    Ver­ein­zelt wird dies nun bei den Baum­schüt­zern regis­triert, jedoch oft dar­un­ter abge­han­delt, das im Umfeld von Ände­run­gen der Baum­schutz­sat­zun­gen die meis­ten Bäu­me fallen.

    Ja, Freun­de dem ist so. Wer die Baum­schutz­sat­zung ändert, am Bes­ten gleich ganz abschafft, dem feh­len im Über­gang eini­ge Bäu­me. Rück­stau, weil ihr z.B. gefähr­li­che Wackel­kan­di­da­ten zu lan­ge geschützt hat­tet oder end­lich mal Platz für was not­wen­di­ges, längst über­fäl­li­ges, neu­es geschaf­fen wer­den muss. 

    Lang­fris­tig gibt es dann aber mehr Bäu­me. Weil es kein unüber­schau­ba­res und unzu­mut­ba­res Risi­ko mehr ist, einen Baum zu besit­zen. Also wer­den wie­der mehr gepflanzt. So ein­fach ist das.

    Im End­ef­fekt wird man also wie­der mehr Bäu­me haben. Das ist ein posi­ti­ver Effekt, der wirk­lich nach­hal­tig ist. 

    Die­se Bin­sen­wahr­heit passt nicht so recht in das Selbst­ver­ge­wis­se­rungs­kon­zept von Men­schen, die zwar zu Recht spü­ren, dass es der Natur inzwi­schen sehr an den Kra­gen geht, aber sel­ber oft nur noch für das hei­mi­sche Küchen­ba­si­lik­um­grün all­um­fas­sen­de Ver­ant­wor­tung über­neh­men müssen. 

    Nach­hal­tig an den Baum­schutz­sat­zun­gen ist daher nur die immer nega­ti­ver wer­den­de Ein­stel­lung der Grund­stücks­be­sit­zer zu Bäu­men. Was nach­hal­tig zu weni­ger Bäu­men auf Pri­vat­grund­stü­cken füh­ren wird und es schon längst tut!

    Der Wunsch eini­ger Kom­mu­nen, auch noch das Absä­gen von ein­zel­nen Ästen und Mini­bäu­men bewer­ten und ent­schei­den zu wol­len führt dann gänz­lich in die Irre. Die all­um­fas­sen­de öko­no­mi­sche Absur­di­tät wur­de von einem Vor­pos­ter schon wei­ter oben genau­er beschrie­ben. Und scheint typisch Deutsch zu sein. Aber dies ist eine ande­re Diskussion.

    Denkt man die auf­ge­zeig­ten Absur­di­tä­ten kon­se­quen­ter­wei­se wei­ter, wird man in nicht all zuna­her Zukunft sogar einen Antrag stel­len müs­sen, ob man sei­nen Rasen mähen darf. Weil da näm­lich gera­de die Gän­se­blüm­chen blü­hen könn­ten. Und die wer­den ja so ger­ne von den Gän­sen gefressen.

    Also Gar­ten­freun­de, haut alles weg im Gar­ten, kippt Beton drauf, malt das alles schön Grün an und ver­gesst nicht die Aus­gleichs­ab­ga­be für den ver­sie­gel­ten Boden zu ent­rich­ten. Und dann kauft Pflan­zen in Töp­fen und stellt die da drauf. Aber bit­te nach Norm, begut­ach­tet und alle zwei Jah­re alles wech­seln. Am Bes­ten noch kos­ten­pflich­ti­ge ent­so­regen lassen. 

    Die Indus­trie, der Han­del und die Behör­den freu­en sich dann wirk­lich sehr dol­le, aber ganz sehr dol­le dar­über. Die Natur ist auf Pri­vat­grund­stü­cken aller­dings danach gänz­lich dahin, aber dar­um ging es ja auch nicht wirk­lich. Son­dern um ein Land, in dem kaum noch einer Tas­sen im Schrank hat und kei­ne Bäu­me mehr im Gar­ten haben sollte. 

    Ist auch nicht schlimm, sieht dann genau­so öde aus, wie die inzwi­schen in wei­ten Tei­len durch die Argrar­wirt­schaft zer­stör­ten Land­stri­che, die uns hier inzwi­schen über­all beglücken.

  • Klaus Neumeister

    Hal­lo, Herr Hill­brecht, als ich in der letz­ten Woche von der geplan­ten Ände­rung der Baum­schutz­sat­zung las, dach­te ich an einen schlech­ten Scherz. Vor allem, da auf der Titel­sei­te der NP der Auf­ruf von Herrn Bsir­s­ke abge­druckt war zur Ver­stär­kung des Per­so­nals im öD wegen der drin­gen­den Pro­ble­me ( Flücht­lings­ver­sor­gung, Bear­bei­tung von Asyl­an­trö­gen, Kita­be­treu­ung, Schul­ver­sor­gung etc.)
    Die geän­der­te B‑satzung wird zu erhöh­tem Prüf­be­darf mit zwei­fel­haf­ten Stel­lung­nah­men und Gut­ach­ten sowie Gegen­gut­ach­ten füh­ren (evt. Gerichts­ver­fah­ren etc.) Damit ist weder der Bür­ger­zu­frie­den­heit mit der Stadt gedient, und ent­spricht auch nicht dem, was ein mün­di­ger Bür­ger erwar­tet von sei­ner Stadt.(und auch nicht was ein Grün­wäh­ler der ers­ten Stun­de – und zum letz­ten mal!- erwar­tet) Ich bin Gärt­ner­meis­ter im Gar­ten- Landschaftsbau,
    also direkt Betrof­fe­ner, wenn auch nur als Ausführender.
    Wenn ich jetzt für jeden mög­li­chen Ast einen Stei­ger anmie­ten muß, oder einen Baum­klet­te­rer hoch­schi­cken muß, um den Durch­mes­ser eines Astes zu mes­sen, damit ich weiß, ob ein Antrag zu stel­len ist, dann bin froh, das ich irgend­wann in Ren­te gehen kann, damit ich die­sen Schwach­sinn nicht mehr mit­ma­chen muß.
    Ver­mut­lich ist es zu spät, noch etwas zu ver­hin­dern, aber ich ver­mu­te, es ist noch nicht über­all bekannt gewor­den, und der Auf­schrei kommt noch. ( Viel­leicht bei der nächs­ten Wahl)
    Gibt es irgend­wo eine Unter­schrif­ten­ak­ti­on oder ähnliches ?
    Bes­te Grü­ße und wei­ter­hin Spaß und erfolg­rei­che Arbeit
    wünscht Ihnen
    Klaus Neumeister

    • Dirk Hillbrecht Autor des Beitrags

      Hal­lo Herr Neu­meis­ter, übli­cher­wei­se sind Aus­schuss­ent­schei­dun­gen vor­ent­schei­dend für die Abstim­mung im Rat. Es wür­de mich sehr wun­dern, wenn sich dar­an noch etwas ändert. Aller­dings kann der Rat natür­lich jeder­zeit etwas neu­es beschlie­ßen, bei­spiels­wei­se die Auf­he­bung die­ser – oder jeder ande­ren – Sat­zung. Ande­re Mehr­hei­ten könn­ten da natür­lich hilf­reich sein… Vie­len Dank und bes­te Grü­ße, Dirk Hillbrecht