Symbolbild: Blühende Chrysantheme im Herbst

Änderung des Infektionsschutzgesetzes – übergriffig, unbegründet, gesellschaftlich gefährlich


Am 3. August 2022 haben die Minis­ter Lau­ter­bach und Busch­mann einen Ent­wurf für eine Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes vor­ge­stellt. Dies Ände­rung, die Ende Sep­tem­ber 2022 beschlos­sen und dann bis in die 2. April­hälf­te 2023 gül­tig sein soll, sieht erneut mas­si­ve Grund­rechts­ein­grif­fe vor. Ich hal­te die­sen Gesetz­ent­wurf für völ­lig untrag­bar und für gefähr­lich für die poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Ent­wick­lung in Deutsch­land. Im Einzelnen:

Symbolbild: Blühende Chrysantheme im Herbst

Sym­bol­bild: Blü­hen­de Chry­san­the­me im Herbst

Der Ent­wurf sieht Maß­nah­men vor, deren Sinn­haf­tig­keit zwei­fel­haft ist. Das gilt zuvor­derst für das Gene­ral­mit­tel „Mas­ken­pflicht”. Mitt­ler­wei­le lie­gen Zah­len aus zwei­ein­halb Jah­ren vor. Sie zei­gen, dass die­se Maß­nah­me bei allen aktu­ell ver­brei­te­ten Vuru­s­va­ri­an­ten kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf die Ver­brei­tung des Virus hat. Gleich­zei­tig stellt sie eine erheb­li­che per­sön­li­che und gesell­schaft­li­che Belas­tung dar – sie ist mit­hin ein schwe­rer Grund­rechts­ein­griff. Dass die­se und ande­re Maß­nah­men zudem auch wie­der unter frei­em Him­mel „ermög­licht” wer­den sol­len, steht allen Erkennt­nis­sen über Ver­brei­tung und Schwe­re des Virus im Jahr 2022 ent­ge­gen. Der Sach­ver­stän­di­gen­rat der Bun­des­re­gie­rung selbst sagt: „Eine gene­rel­le Emp­feh­lung zum Tra­gen von FFP2-Mas­ken ist aus den bis­he­ri­gen Daten nicht ableitbar.”

Gesell­schaft­li­che und medi­zi­nisch beson­ders gefähr­lich sind die geplan­ten Rege­lun­gen zu Imp­fun­gen. Ein „voll­stän­di­ger” Impf­schutz soll zukünf­tig nach 90 Tagen ver­fal­len. Danach gilt man wie­der als „unge­impft” mit wei­ter gehen­den gesell­schaft­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Mitt­ler­wei­le ist klar, dass eine Imp­fung vor allem lang­an­hal­tend vor schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen schützt, nicht aber gene­rell davor, krank zu wer­den. Eine sol­che Rege­lung ist absurd und uner­klär­lich – es sei denn man will mög­lichst vie­le Imp­fun­gen erzwin­gen. Das wie­der­um steht in kras­sem Gegen­satz zu den Emp­feh­lun­gen diver­ser Fach­gre­mi­en, die selbst eine 4. Imp­fung nur bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen emp­feh­len – und kei­nes­falls stän­di­ge Nach­imp­fun­gen. Minis­ter Lau­ter­bach toppt das noch, indem er offen für einen „ange­pass­ten” Impf­stoff wirbt, der noch gar nicht ver­füg­bar ist. Das alles, ohne Impf­ne­ben- oder ‑nach­wir­kun­gen auch nur abzuwägen.

Es gibt auch kei­ne Begrün­dun­gen oder Ziel­vor­ga­ben für die vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men. Was soll mit ihnen erreicht wer­den? Wann ist die­ses Ziel erreicht? Etli­che Maß­nah­men wer­den zudem den Bun­des­län­dern anheim­ge­stellt – und zwar ohne jede Pflicht zur stich­hal­ti­gen Begrün­dung. Wor­auf das hin­aus­läuft, sieht man an Äuße­run­gen ver­schie­de­ner Lan­des­po­li­ti­ker und der Tat­sa­che, dass bei­spiels­wei­se in Nie­der­sach­sen die som­mer­li­chen Ein­schrän­kun­gen des aktu­el­len Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes kom­men­tar­los und rou­ti­ne­mä­ßig wie­der und wie­der ver­län­gert wer­den. Eine Sinn­prü­fung fin­det nicht statt.

Ver­gleichs­zah­len auf Staa­ten- oder Bun­des­län­der­ebe­ne zei­gen 2022 deut­lich, dass aktu­el­le Omi­kron-Infek­tio­nen qua­si unab­hän­gig von irgend­wel­chen „Maß­nah­men” pas­sie­ren – und wie­der ver­ge­hen. Men­schen wer­den krank – und sie wer­den wie­der gesund. In etli­chen euro­päi­schen Län­dern lau­fen des­halb die Coro­na-Maß­nah­men aktu­ell aus – und neue sind nir­gends in Sicht. Es wäre jetzt die Situa­ti­on, auch in Deutsch­land die noch gül­ti­gen Maß­nah­men zu been­den. Es wäre sinn­voll. Es wäre aus dem aktu­el­len Krank­heits­ge­sche­hen her­aus begründ­bar. Es wäre „evi­denz­ba­siert”.

Statt­des­sen die­ser Gesetz­ent­wurf. Es ist nicht nur aus fach­li­cher Sicht unhalt­bar, er ist auch gesell­schaft­lich eine Kata­stro­phe. Deutsch­land ist in der Fra­ge der Coro­na­maß­nah­men tief gespal­ten. Das ver­stärkt die­ser Gesetz­ent­wurf noch:

Star­ke Maß­nah­men­be­für­wor­ter beru­fen sich auf die gro­ße Gefahr, die von dem Virus aus­gin­ge. Das geben Krank­heits­ver­läu­fe und gesell­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen wie die Impf­quo­te aber schon lan­ge nicht mehr her. Ein Gesetz, dass die­se Ver­än­de­rung qua­si kom­plett igno­riert, bestärkt aber die Gefah­ren­wahr­neh­mung noch und wird die­se Men­schen wei­ter in ihre Ängs­te trei­ben. Die Dis­kus­si­on wird schwieriger.

Ähn­lich bei den star­ken Maß­nah­men­geg­nern. Deren Beden­ken wer­den durch die feh­len­de Evi­denz, die Ufer­lo­sig­keit und die offen­sicht­li­chen Wider­sprü­che zwi­schen Regel­werk und Rea­li­tät eben­falls ver­stärkt. Die fun­da­men­ta­le Kri­tik an den Maß­nah­men und letzt­lich auch den poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Struk­tu­ren dahin­ter wird des­halb auch noch­mal zuneh­men. Auch hier wird die Dis­kus­si­on schwieriger.

Und die Mit­te, die ja bei all dem die gro­ße Mehr­heit stellt? Die hat die bis­he­ri­gen Maß­nah­men mit mehr oder weni­ger Enthu­si­as­mus oder Zäh­ne­knir­schen mit­ge­tra­gen. Bloß: Wird das so blei­ben? Die letz­ten Mona­te und die Erfah­run­gen in ande­ren Län­dern haben bewie­sen, dass es auch ohne Ein­schrän­kun­gen, Mas­ken, Tests und Imp­fun­gen nicht zu einem unkon­trol­lier­ba­ren Infek­ti­ons­ge­sche­hen kommt. Anders als in den Vor­jah­ren gibt es kei­ne wirk­lich ver­mit­tel­ba­ren Argu­men­te für all die geplan­ten Maß­nah­men. Wie wird sich eine Bevöl­ke­rung ver­hal­ten, wenn sie in einem frei­heit­li­chen Bür­ger­rechts­staat auf die­se Wei­se gegän­gelt wer­den soll?

Die Ände­run­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wir­ken im Herbst 2022 wie aus der Zeit gefal­len. Sie sind weder medi­zi­nisch noch gesell­schaft­lich ver­ständ­lich. Die Maß­nah­men sind über­grif­fig. Die­ses Gesetz darf in die­ser Form kei­nes­falls beschlos­sen wer­den. Viel­mehr muss man jede Ände­rung, die die momen­tan gel­ten­den Maß­nah­men erwei­tert, ableh­nen. Das Vor­ge­hen der Minis­ter, die einer öffent­li­chen Dis­kus­si­on bis­lang eher aus dem Weg gehen und statt­des­sen infan­ti­le „Winterreifen”-Vergleiche anstel­len, ver­stärkt das noch.

Oder kurz: So geht’s nicht!

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