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Die Piraten Niedersachsen, ihre Satzung und die Sache mit der Auskunftspflicht: Eine historische Entscheidung des Parteitags

Es hatte sich schon ange­deu­tet, dass auch beim Par­tei­tag in Osna­brück wie­der §2.2 der Sat­zung für beson­ders viel Dis­kus­si­ons­stoff sor­gen würde: Dort geht es um Aus­kunfts­pflich­ten von Kan­di­da­ten für Ämter und Man­date bezüg­lich frü­he­rer poli­ti­scher Enga­ge­ments und Par­tei­zu­ge­hö­rig­kei­ten. Beim vor­an­ge­gan­ge­nen Lan­des­par­tei­tag in Lan­gen­ha­gen waren diese Bestim­mun­gen erheb­lich ver­schärft wor­den, was zu viel Unmut, erreg­ten Dis­kus­sio­nen und sehr viel ver­lo­re­ner Zeit geführt hatte.

In der schrift­li­chen Abstim­mung zu die­sem Punkt hatte zunächst kei­ner der vie­len Ände­rungs­an­träge eine Mehr­heit gefun­den: Von Abschaf­fung bis zu einer noch­ma­li­gen Ver­schär­fung der Bestim­mun­gen reich­ten die Optio­nen. Mit einem neuen Sat­zungs­än­de­rungs­an­trag — in Nie­der­sach­sen kön­nen diese ohne Fris­ten gestellt wer­den — wurde das Thema nun noch­ein­mal dis­ku­tiert. Wie schon die letz­ten Male war die Dis­kus­sion inten­siv, mit lan­gen Red­ner­lis­ten, einer gan­zen Reihe von Anträ­gen zur Geschäfts­ord­nung und grund­ver­schie­de­nen Ansich­ten, die aufeinanderprallten.

Zum Schluss kamen zwei Anträge zur Abstim­mung: Mit dem ers­ten wurde die „Muss”-Bestimmung zur Aus­kunft in eine „Sollte”-Bestimmung umfor­mu­liert und damit im Wesent­li­chen wie­der der Zustand von vor Novem­ber 2009 her­ge­stellt wer­den. Für mich durch­aus über­ra­schend wurde die­ser Antrag dann mit einer 75%-Mehrheit ange­nom­men. Ich selbst hatte vor­her einen Antrag auf Nicht­be­fas­sung gestellt, weil ich die Dis­kus­sion eigent­lich genau auf dem Stand sah, den sie bei der schrift­li­chen Abstim­mung am Vor­tag gehabt hatte. Und da hatte letzt­lich kei­ner der Ände­rungs­an­träge auch nur die nötige Zwei­drit­tel­mehr­heit gefun­den. Wie man sich doch täu­schen kann.

Noch über­ra­schen­der — und für viele Kom­men­ta­to­ren gera­dezu sen­sa­tio­nell — wurde dann anschlie­ßend sogar der Antrag auf voll­stän­dige Strei­chung des §2.2 ange­nom­men. Auch dies wie­der mit einer beque­men 70%-Mehrheit. Damit sind diese in mei­nen Augen sehr unglück­se­li­gen Bestim­mun­gen vom Tisch, die für mich immer so einen Geruch von Gesin­nungs­schnüf­fe­lei hat­ten und die mei­nes Erach­tens nicht zu den Grund­sät­zen der Pira­ten passen.

Sei­tens der Befür­wor­ter der bis­he­ri­gen Rege­lung wird häu­fig die Sorge vor­ge­bracht, mit Abschaf­fung die­ser Rege­lung wäre die von der Par­tei hoch­ge­hal­te­nene Trans­pa­renz nicht mehr gewähr­leis­tet. Meine Ant­wort hier­auf ist zwei­tei­lig: Zum einen macht sich Trans­pa­renz mei­nes Erach­tens nicht daran fest, dass ich über die poli­ti­sche Ver­gan­gen­heit eines Bewer­bers detail­liert Bescheid weiß. Min­des­tens Teile davon sind für seine jet­zige Hal­tung irre­le­vant, wäh­rend andere Dinge ent­schei­dend sein kön­nen, zum Bei­spiel beruf­li­che oder pri­vate Bekannt­schaf­ten. Und die Offen­le­gung die­ser ver­pflich­tend und im Vor­hin­ein ein­zu­for­dern käme ja (hof­fent­lich) auch nie­mand auf die Idee. Zum ande­ren war auch die bis­he­rige Aus­kunfts­re­ge­lung letzt­lich nicht ein­for­der­bar und wurde ja sogar nicht ein­ge­for­dert: Meh­rere der Vor­stand­skan­di­da­ten haben in Osna­brück — gewollt oder unge­wollt — nichts zu ihrer poli­ti­schen Ver­gan­gen­heit gesagt, wur­den nicht danach gefragt und sind trotz­dem gewählt wor­den. Abge­se­hen davon sind diese ver­pflich­ten­den Selbst­aus­künfte sowieso nicht nach­prüf­bar und damit letzt­lich wertlos.

Mit mir war auch die ganz über­wie­gende Mehr­heit der Pira­ten im Saal und in den Echt­zeit­kom­men­ta­ren auf Twit­ter gera­dezu begeis­tert von dem Ergeb­nis. Es war sel­ten so ruhig wie bei den Aus­zäh­lun­gen die­ser Abstim­mun­gen und die Erleich­te­rung, die in den Kom­men­ta­ren zur Ent­schei­dung spür­bar war, hat auch mich über­rascht: Offen­sicht­lich hat vie­len ande­ren Pira­ten die­ser Para­graf min­des­tens ebenso schwer im Magen gele­gen wie mir.

Der §2.2 bzw. „S4”, wie der ganze Vor­gang auf Grund des Antrags­kür­zels beim Par­tei­tag in Lan­gen­ha­gen genannt wurde, liegt mit­ten im Gebiet zwi­schen den bei­den Prin­zi­pien „Trans­pa­renz” und „Pri­vat­sphäre”. Für beide steht die Pira­ten­par­tei. Es ist gut mög­lich, dass uns diese und ähnli­che Dis­kus­sio­nen auch in Zukunft beglei­ten wer­den. Alle Betei­lig­ten soll­ten sich aber an die Schluss­worte von „Big Arne” erin­nern, wenn sie das Thema wie­der auf die Tages­ord­nung brin­gen: Die Rege­lun­gen wur­den mit 75% bzw. 70% Zustim­mung abge­schafft. Das ist eine erheb­li­che Mehr­heit und inso­fern ein deut­li­ches Zei­chen gegen Aus­kunfts­be­geh­ren, wie sie im bis­he­ri­gen §2.2 arti­ku­liert waren.