Am 22. August 2011 starb Vicco von Bülow, besser bekannt als Loriot. Von Bülows Einfluss auf die Populärkultur der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 40 Jahren ist erheblich: Begriffe wie „Jodeldiplom” oder Redewendungen wie „Die Ente bleibt draußen!” sind in die deutsche Umgangssprache eingegangen und sein filmisches und literarisches Werk sind weiten Teilen der Bevölkerung geläufig.
Dieser Tage stirbt Loriot einen zweiten Tod. Abzusehen war dies bereits vor einigen Tagen, als Heise Online vermeldete, die Loriot-Erben hätten die Wikipedia wegen der Abbildung von Briefmarken mit typischen Loriot-Motiven verklagt. Nun hat die Linküberwachung meines Blog bei meinem Link auf eine Youtube-Veröffentlichung der „Weihnachten bei Hoppenstedts” zugeschlagen. Und in der Tat sieht der geneigte Betrachter nun nur noch dies:
Wir werden hier Zeuge der desaströsen Auswirkungen unseres aktuellen Urheberrechtsregimes auf die kulturelle Welt unseres Landes. Einzelne, am Entstehungsprozess weitgehend Unbeteiligte, entziehen der Gesellschaft Grundlagen ihres kulturellen Wissensschatzes — legal und unter Anwendung äußerst restriktiver juristischer Werkzeuge. Ich unterstelle mal, dass dies aus wirtschaftlichen Interessen geschieht. Und das macht die Sache völlig zur Farce. Denn: Dass ein wirtschaftliches Interesse an den inkriminierten Inhalten besteht, ist ja überhaupt nur ebendieser Gesellschaft zu verdanken, die sich dafür interessiert.
Schwierig zu verstehen? Ich versuche es nochmal anders herum: Ein Künstler schafft ein Werk. Er macht dies öffentlich, um Interesse zu wecken und — üblicherweise — einen wirtschaftlichen Wert zu schaffen. Dieser tritt ein, wenn es tatsächlich Menschen gibt, die sich für das Werk interessieren. Daraufhin ist es dem Künstler oder auch einem berechtigten Dritten möglich, der nunmehr interessierten Öffentlichkeit das Werk wieder zu entziehen und mit rigidesten Rechtsmitteln gegen die weitere Öffentlichkeit des Werkes vorzugehen. Und Loriot ist kein Einzelfall: Wer erinnert sich noch an das infantile „Schnappi”-Krokodil? Wie war das mit den Harry-Potter-Fans, die nach den sensationellen Verkaufserfolgen plötzlich juristischem Sperrfeuer ausgesetzt waren?
Fühlt sich hier noch wer für dumm verkauft?
Es mag vielen von uns nicht bewusst sein, aber die „westliche Welt” hat in den vergangenen 50 Jahren eines der repressivsten, öffentlichkeitsfeindlichsten und insgesamt kulturschädlichsten Urheberrechts– und Verwertungsregime der Menschheitsgeschichte installiert. Nur so sind Mechanismen wie die oben geschilderten durchsetzbar — zum Schaden aller Beteiligten. Kulturelle Werke können auf Zuruf der Öffentlichkeit entzogen werden, ein Interessensausgleich für eben diese Öffentlichkeit — die durch ihr Interesse ja überhaupt erst eine Grundlage für die Relevanz des Kulturguts geschaffen hat — findet nicht statt. Erstaunlich, dass derlei Treiben so unwidersprochen in Öffentlichkeit und Politik bleibt.
Als Pirat (in der 2. Bedeutung des Wortes) werde ich häufiger auf unsere Positionen zum Urheberrecht angesprochen. „Ihr wollt ja, dass alle alles kopieren können, wovon sollen die Künstler denn leben?” bekomme ich dann mit leicht vorwurfsvollem Tonfall zu hören. Ich antworte dann stets, dass Piratens eben nicht die völlige Abschaffung von Urheberrecht und Wertschöpfung fordern. Aber die Waage zwischen den verschiedenen Ansprüchen muss neu austariert werden. Der Gesellschaft sind im momentanen System alle Rechte an ihren eigenen kulturellen Wurzeln genommen. Das passiert deshalb, weil sogenannte Schutzrechte in völlig ausgeuferter Weise erteilt und durchgesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der letzten 20 Jahre muss es hier zu einer Korrektur zu Lasten der sogenannten Rechteinhaber zu Gunsten der Allgemeinheit kommen. Und das bedeutet:
- Massive Kürzung von Schutzfristen an kulturellen Werken
- Schutzzeitorientierung am Entstehungs– oder Veröffentlichkeitszeitpunkt des Werkes, nicht am Tod des Werkschaffenden
- Vorzeitiges Erlöschen von Schutzrechten mit dem Tod des Werkschaffenden
- Keine Ausweitung von Schutzrechtsansprüchen, zum Beispiel durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger
- Unterscheidung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung eines Werkes
- Abschaffung von Beweislastumkehrmechanismen wie der völlig überholten „GEMA-Vermutung”
- Allgemeine Förderung von alternativen Lizenzmodellen wie „Creative Commons” durch verstärkte Nutzung durch öffentliche Stellen
Loriot ist tot. Für ihn ist der Hick-Hack um sein Werk nicht mehr relevant. Wir als Gesellschaft sehen uns jetzt Verwerten seines Werkes gegenüber, denen es — so stellt es sich für mich dar — nicht um die Kultur, sondern um ihre Partikularinteressen geht. Das kann man ihnen, so fair muss man sein, gar nicht wirklich anlasten. Denn der Fehler liegt in einem System, das solches Vorgehen überhaupt erst ermöglicht.
Und das müssen wir ändern!


























