Anträge in den Bauausschuss: Oberirdische D‑Linie in der Innenstadt stoppen


Neues Rathaus in Hannover

Am Mitt­woch berät der Bau­aus­schuss über die Abschnit­te 3 bis 5 der ober­ir­di­schen D‑Linienplanung. Ich habe einen Ände­rungs­an­trag ein­ge­bracht, der die Rea­li­sie­rung die­ser Pla­nun­gen ver­hin­dern soll:

Ände­rungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Antrag,

den Pla­nun­gen der Infra­struk­tur­ge­sell­schaft Regi­on Han­no­ver GmbH (inf­ra) zum Aus­bau der Stadt­bahn­stre­cke D‑West und der Anla­gen des moto­ri­sier­ten Ver­kehrs sowie des Fuß- und Rad­ver­kehrs in der Braun­stra­ße zwi­schen Goe­the­platz und Spin­ne­rei­stra­ße im bestehen­den Stre­cken­ver­lauf in dem als „Abschnitt 5” bezeich­ne­ten Bereich gemäß den als Anla­gen 1 (in Tei­len), 4 (in Tei­len), 10 und 11 bei­gefüg­ten Planunterlagen

zu fol­gen

und

ansons­ten die Pla­nun­gen gemäß der Abschnit­te 3 und 4 zu verwerfen.

Begrün­dung

Der leis­tungs­fä­hi­ge und bar­rie­re­freie Aus­bau der Stadt­bahn­stre­cke D‑West hat zu Recht eine hohe Prio­ri­tät. Dabei ist wich­tig, dass die Stre­cke für die Nut­zer die­sel­be Qua­li­tät bie­tet wie der Rest des han­no­ver­schen Stadt­bahn­net­zes. Gleich­zei­tig fin­det im Stra­ßen­raum nicht nur öffent­li­cher Ver­kehr, son­dern auch Indi­vi­du­al­ver­kehr und hier ins­be­son­de­re Fuß­gän­ger- und Fahr­rad­ver­kehr statt. Die Inter­es­sen aller die­ser Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen aus­ge­wo­gen berück­sich­tigt werden.

Die Pla­nun­gen für den Bereich Stein­tor und die Goe­the­stra­ße las­sen all dies ver­mis­sen. Nicht abschlie­ßend sei­nen fol­gen­de Punk­te genannt:

- Die gemein­sa­me Füh­rung von Stadt­bahn und moto­ri­sier­tem Indi­vi­du­al­ver­kehr in der Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße sowie der Goe­the­stra­ße füh­ren zu gegen­sei­ti­ger Behin­de­rung von öffent­li­chem und Individualverkehr.

- Die engen Kur­ven zwi­schen Kurt-Schu­ma­cher- und Münz­stra­ße sowie im Über­gang von Münz- zur Goe­the­stra­ße redu­zie­ren die Beför­de­rungs­qua­li­tät und die Geschwin­dig­keit im Stadt­bahn­ver­kehr erheblich.

- Die neu anzu­le­gen­den Stadt­bahn­sta­tio­nen sind weder in aus­rei­chen­dem Maße wit­te­rungs­ge­schützt noch haben sie betrieb­li­che Reser­ven bei zuneh­men­der Nut­zung des Stadt­bahn­net­zes. Das ist vor dem Hin­ter­grund gene­rell stei­gen­der Nut­zer­zah­len für öffent­li­chen Ver­kehr, ins­be­son­de­re aber auch auf Grund kon­kre­ter Bau­pro­jek­te im Ein­zugs­be­reich der Stre­cke wie z.B. der Was­ser­stadt Lim­mer nicht nachhaltig.

- Die Füh­rung des Rad­ver­kehrs von der Schol­vin­stra­ße bis zum Hohen Ufer unmit­tel­bar neben dem Stadt­bahn­gleis stellt eine erheb­li­che Gefahr für Rad­fah­rer dar, die von Stadt­bahn­zü­gen über­holt werden.

- Der Rück­bau des Rad­we­ges in der Goe­the­stra­ße zu einem Rad­ver­kehrs­strei­fen auf der Fahr­bahn für den Indi­vi­du­al­ver­kehr redu­ziert sowohl die Sicher­heit als auch die Qua­li­tät der Rad­ver­kehrs­füh­rung auf dem Stra­ßen­zug Münz-/Goe­the­stra­ße.

- Die Ver­wen­dung der Fahr­rad­strei­fen als Bus­hal­te­stel­le am Stein­tor sowie am Goe­the­platz redu­ziert die Mög­lich­keit der gefahr­lo­sen Nut­zung weiter.

- Die aus­rei­chen­de Leis­tungs­fä­hig­keit der Anbin­dung des Mar­stall und der Schmie­de­stra­ße über Schol­vin- und Reu­ter­stra­ße an die Goe­the­stra­ße für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr ist nicht nach­voll­zieh­bar. Hier ist beson­ders bedenk­lich, dass einer­seits unspe­zi­fisch auf den Mas­ter­plan Mobi­li­tät 2025 hin­ge­wie­sen wird, ande­rer­seits die ver­kehr­li­che Umge­stal­tung des Mar­stalls aber bis­lang nicht pro­jek­tiert ist. In sei­ner bis­he­ri­gen Form wird der Platz den auf ihn gelei­te­ten Ver­kehr nicht auf­neh­men kön­nen. Eine inte­grier­te Pla­nung und Beschluss­fas­sung durch die poli­ti­schen Gre­mi­en ist zwingend.

- Das exzes­si­ve Auf­stel­len von Licht­si­gnal­an­la­gen ent­lang der Stre­cke stellt die Nutz­bar­keit ins­be­son­de­re der Goe­the­stra­ße als Ver­kehrs­weg gene­rell in Fra­ge. Vier Licht­si­gnal­an­la­gen auf 300 Metern Stre­cke wie zwi­schen Lan­ger Lau­be und Brühl­stra­ße sind pla­ne­risch höchst frag­wür­dig. Längs der gesam­ten Stre­cke der Bau­ab­schnit­te 3 und 4 wächst die Anzahl von Licht­si­gnal­an­la­gen für den Rad­ver­kehr auf 233% bzw. 300% des alten Wertes.

- Die stra­ßen­bün­di­ge Füh­rung des Fahr­rad­ver­kehrs auf der Goe­the­stra­ße führt dazu, dass die­ser nicht nur über­flüs­si­ger­wei­se in Rich­tung Goe­the­platz in die Licht­si­gnal­an­la­gen Schol­vin- und Reu­ter­stra­ße ein­ge­bun­den ist, son­dern an der Kreu­zung Goe­the-/Brühl­stra­ße auch zwei der drei heu­te mög­li­chen licht­si­gnal­frei­en Rechts­ab­bie­ge­mög­lich­kei­ten verliert.

Die Ursprungs­druck­sa­che nimmt in ihrer Begrün­dung Bezug auf ver­schie­de­ne bereits erfolg­te Beschlüs­se, so den Grund­satz­be­schluss zur ober­ir­di­schen Füh­rung der D‑Stadtbahnstrecke in der Innen­stadt oder den Beschluss über die Bau­ab­schnit­te 1 und 2. Vor dem Hin­ter­grund der jetzt vor­lie­gen­den Pla­nung muss eine Neu­be­wer­tung der Gesamt­si­tua­ti­on erfol­gen. Die Umset­zung der vor­lie­gen­den Plä­ne stellt eine gra­vie­ren­de Ver­schlech­te­rung der Situa­ti­on für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer dar.

Die Leh­re aus den hier vor­lie­gen­den Pla­nungs­un­ter­la­gen ist, dass eine städ­te­bau­lich ver­träg­li­che Ein­bin­dung von leis­tungs­fä­hi­gen Stadt­bahn­tras­sen in innen­städ­ti­sche Haupt­stra­ßen wie die Goe­the- oder Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße nicht mög­lich ist. Der seit 2012 ein­ge­schla­ge­ne Irr­weg soll­te ver­las­sen werden.

Des­halb wird die Pla­nung einer ober­ir­di­schen Stadt­bahn­stre­cke in der Goe­the- und Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße ein­ge­stellt. Eine kurz­fris­tig mög­li­che Alter­na­ti­ve exis­tiert in Form einer Füh­rung der Linie 10 über Water­loo. Die lang­fris­ti­ge Füh­rung der Stadt­bahn aus Ahlem obliegt einem anzu­sto­ßen­den neu­en Planungsverfahren.

Soll­te die­ser Antrag nicht ange­nom­men wer­den, erge­ben sich wie beschrie­ben erheb­li­che Ver­schlech­te­run­gen ent­lang der Stre­cke für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer. Ich habe mir hier den Rad­ver­kehr als am wenigs­ten beach­te­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer her­aus­ge­sucht und eini­ge Ergän­zungs­an­trä­ge zum Ori­gi­nal­an­trag ein­ge­bracht. Da wäre zunächst mal die zukünf­ti­ge Kreu­zung von Rad­ver­kehr und Fuß­gän­ger­ver­kehr auf der Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße in Höhe der Nordmannpassage:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Antrag

Der Rad­weg auf der Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße Rich­tung Her­schel­stra­ße wird erst öst­lich der Nord­mann­pas­sa­ge an die Fahr­bahn her­an­ge­führt. Eine Inte­gra­ti­on in die Licht­si­gnal­an­la­ge („Ampel“) fin­det nicht statt. Soll­te statt einer Licht­si­gnal­an­la­ge ein Fuß­gän­ger­über­weg („Zebra­strei­fen“) an die­ser Stel­le rea­li­siert wer­den, ist die­ser Antrag hinfällig.

Begrün­dung

Die ver­kehr­li­che Situa­ti­on für den Rad­ver­kehr wird an die auf der gegen­über­lie­gen­den Stra­ßen­sei­te ange­gli­chen. Eine Regu­lie­rung von Fahr­rad- und Fuß­gän­ger­ver­kehr unter­ein­an­der von außen ist weder üblich noch in einer der­art über­sicht­li­chen Situa­ti­on wie hier nötig.

In einem wei­te­ren Ände­rungs­an­trag schla­ge ich für die­sel­be Stel­le eine ande­re Rea­li­sis­erung der Que­rung vor, die den Ansprü­chen aller Ver­kehrs­teil­neh­mer bes­ser gerecht wird:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Antrag

Die Fuß­weg­que­rung der Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße zwi­schen Nord­mann­pas­sa­ge und Ode­on­stra­ße wird wei­ter­hin als Fuß­gän­ger­über­weg („Zebra­strei­fen”) aus­ge­führt. Es wird kei­ne Licht­si­gnal­an­la­ge („Ampel”) auf­ge­stellt. Der Über­weg wird nöti­gen­falls so umge­plant, dass Stadt­bahn­schie­nen und Fahr­bah­nen des Indi­vi­du­al­ver­kehrs bau­lich getrennt sind.

Begrün­dung

Der Fuß­gän­ger­über­weg hat sich an die­ser Stel­le bewährt. Er räumt zudem – anders als die Licht­si­gnal­an­la­ge – dem Fuß­gän­ger­ver­kehr unbe­ding­ten und dau­er­haf­ten Vor­rang vor dem moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr ein. So wird dem erklär­ten Ziel han­no­ver­schr Ver­kehrs­po­li­tik Vor­schub geleis­tet, ins­be­son­de­re ande­re Ver­kehrs­ar­ten als den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr zu för­dern. Eine Licht­si­gnal­an­la­ge an die­ser Stel­le birgt zudem die Gefahr der Über­re­gu­lie­rung, da sich in nur 50 bzw. 250 Metern Ent­fer­nung die nächs­ten ent­spre­chen­den Anla­gen befinden.

Beson­ders gefähr­lich und unbe­frie­di­gend ist die Situa­ti­on für Rad­fah­rer bei der vor­lie­gen­den Pla­nung in der Münz- und Goe­the­stra­ße Rich­tung Goe­the­platz: Nicht nur wird der Rad­ver­kehrs­strei­fen als Bus­hal­te­stel­le zweck­ent­frem­det, der Rad­ver­kehr wird auch unmit­tel­bar neben dem Stadt­bahn­gleis geführt und an einer gera­de­zu gro­tes­ken Anzahl Ampeln auf­ge­hal­ten. Dar­aus ergibt sich fol­gen­der Antrag:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Antrag

Der Rad­weg auf der Münz-/Goe­the­stra­ße von Neu­em Stein­tor bis Brühl­stra­ße wird bau­lich getrennt von der Fahr­bahn des Indi­vi­du­al­ver­kehrs geführt. Eine Inte­gra­ti­on in die Licht­si­gnal­an­la­gen („Ampeln“) der Ein­mün­dun­gen Schol­vin­stra­ße und ggf. Reu­ter­stra­ße fin­det nicht statt.

Begrün­dung

Die Füh­rung mit grö­ße­rem Abstand zum Indi­vi­du­al- und ins­be­son­de­re zum Stadt­bahn­ver­kehr ver­grö­ßert die Sicher­heit für die Rad­fah­rer. Weder an der Schol­vin- noch an der Reu­ter­stra­ße kreu­zen die Rad­we­ge ande­re Ver­kehrs­we­ge, bei denen eine Regu­lie­rung von außen üblich bzw. nötig ist.

Aber auch in der Gegen­rich­tung besteht Verbesserungsbedarf:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Antrag

Die Reu­ter­stra­ße wird ledig­lich an die Fahr­bahn Rich­tung Stein­tor ange­schlos­sen. Es wird kei­ne Licht­si­gnal­an­la­ge („Ampel“) auf­ge­stellt. Die Ein­mün­dung der Schol­vin­stra­ße wird statt­des­sen beid­sei­tig mit Fuß­gän­ger­fur­ten versehen.

Begrün­dung

Die Dich­te der bei­den direkt auf­ein­an­der fol­gen­den Licht­si­gnal­an­la­gen an den Ein­mün­dun­gen Schol­vin- und Reu­ter­stra­ße schafft ins­be­son­de­re für Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger eine nicht hin­nehm­ba­re Ein­schrän­kung der Nutz­bar­keit der Goe­the­stra­ße als Ver­kehrs­weg. Dem ist durch Um- bzw. Neu­pla­nung Rech­nung zu tragen.

Und schließ­lich wird sich auch die Situa­ti­on an der Kreu­zung von Goe­the- und Brühl­stra­ße für den Rad­ver­kehr bedeu­tend ver­schlech­tern, soll­ten die vor­lie­gen­den Pla­nun­gen umge­setzt werden:

Ergän­zungs­an­trag zu Druck­sa­che Nr. 2475/2014 Stadt­bahn­stre­cke D‑West – City­stre­cke – Abschnitt 3: Stein­tor und Goe­the­stra­ße Ost (Nord­mann­pas­sa­ge – Leib­ni­zu­fer) – Abschnitt 4: Goe­the­stra­ße West (Leib­ni­zu­fer bis Goe­the­platz) – Abschnitt 5: Braun­stra­ße (Goe­the­platz – Spinnereistraße)

zur Sit­zung am 2015-02-18 in den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Antrag

Für Fahr­rad­fah­rer bleibt das Rechts­ab­bie­gen von der Brühl- in die Goe­the­stra­ße Rich­tung Stein­tor und von der Goe­the­stra­ße in die Brühl­stra­ße Rich­tung Königs­wor­t­her Platz wei­ter­hin ohne Regu­lie­rung von außen durch eine Licht­si­gnal­an­la­ge („Ampel“) möglich.

Begrün­dung

Nicht durch Licht­si­gnal­an­la­gen von außen regu­lier­tes Rechts­ab­bie­gen ist die Norm beim han­no­ver­schen Rad­we­ge­bau. Dies soll­te bei­be­hal­ten wer­den. Rad­ver­kehr ist in viel gerin­ge­rem Maße auf Regu­lie­rung von außen ange­wie­sen als moto­ri­sier­ter Indi­vi­du­al­ver­kehr. Dem­entspre­chend soll­ten auch die Ver­kehrs­an­la­gen für den Rad­ver­kehr gestal­tet sein.

Ich bin auf die Dis­kus­si­on am Mitt­woch gespannt…

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