Die Piratenpartei, die „Holocaustleugung” und die Meinungsfreiheit — Von Grundsätzen und Grundwerten

In Han­no­ver gibt es ein Mit­glied der Pira­ten­par­tei, das mit kru­den For­de­run­gen unan­ge­nehm auf­fällt. Die „Leug­nung des Holo­caust” müsse erlaubt und „Mein Kampf” dürfe nicht ver­bo­ten sein. Inhalt­lich ist das völ­li­ger Käse, trotz­dem ent­brennt teil­weise eine Dis­kus­sion, ob man diese For­de­run­gen nicht im Geiste der „Mei­nungs­frei­heit” gut­hei­ßen oder zumin­dest dul­den müsste.

Ich denke, man darf das kei­nes­falls. Am Umgang mit sol­chen Äuße­run­gen mani­fes­tiert sich ein Stück weit auch das Selbst­bild der Pira­ten­par­tei in welt­an­schau­li­chen Fra­gen. Ich sehe die Pira­ten­par­tei im Kern als eine liberal-​humanistische Bewe­gung, auf jeden Fall aber als eine, der es um den Men­schen als Indi­vi­duum geht. For­de­run­gen wie den obi­gen liegt aber eine zutiefst for­ma­lis­ti­sche Argu­men­ta­tion zu Grunde. Diese mag zwar — streng for­mal gese­hen — kor­rekt sein, aber sie wider­spricht dia­me­tral jenen huma­nis­ti­schen Grund­wer­ten, die ich — wie gesagt — für die Basis der Pira­ten­par­tei halte.

Ich hielte es für einen Feh­ler, die­sen Wider­spruch ein­fach zu igno­rie­ren. Wir haben das Recht und die Pflicht, zu eben die­sen unse­ren Grund­wer­ten zu ste­hen. Nur durch sie wer­den wir glaub­wür­dig. Und nur wenn wir glaub­wür­dig sind, haben wir eine Chance auf lang­fris­ti­gen poli­ti­schen Erfolg. Mit einer freiheitlich-​liberalen Grund­ord­nung ver­trägt es sich nicht, mit Rela­ti­vie­rungs­rhe­to­rik an der Men­schen­ver­nich­tungs­ma­schi­ne­rie der Nazis her­um­zu­deu­teln. Und wenn uns unsere Grund­über­zeu­gun­gen etwas wert sind, dann müs­sen wir als Par­tei das auch deut­lich zum Aus­druck bringen.

5 Antworten to “Die Piratenpartei, die „Holocaustleugung” und die Meinungsfreiheit — Von Grundsätzen und Grundwerten”


  • Dein Bei­trag zu Grund­sät­zen und Grund­wer­ten lässt über­haupt nicht erken­nen, dass du die ver­schie­de­nen Ebe­nen erkannt hät­test und was für Posi­tion es dort gibt.

    Die unterste Ebene, Holo­caust­leug­nung und die Inhalte des Hit­ler­buchs, sollte klar sein.

    Die nächste Ebene ist der Umgang mit ent­spre­chen­den Aus­sa­gen oder Posi­tio­nen. In der Pira­ten­par­tei haben die nichts zu suchen, auch das sollte klar sein. Weni­ger klar ist aber, wie man damit in der Gesell­schaft umge­hen muss. Ich halte es für einen Ver­lust, dass es keine kom­men­tier­ten Aus­ga­ben von „Mein Kampf” gibt und sehe hier einen Miss­brauch des Urhe­ber­rechts.
    Dass das Straf­recht eine ganz spe­zi­elle Aus­sage expli­zit ver­bie­tet, und dies nicht durch die all­ge­mei­nen Nor­men des Straf­rechts erfasst wird, halte ich zumin­dest für unglücklich.

    Die nächste Ebene ist dann, wie man zu Posi­tio­nen zu Straf­recht vs Rede­frei­heit und Urhe­ber­recht umge­hen soll, bzw mit denen, die dazu Posi­tio­nen ver­tre­ten. Ist ein Kan­di­da­tur­ver­bot hier wirk­lich ange­mes­sen?
    „for­ma­lis­ti­sche Argu­men­ta­tion”? Damit kann man auch Argu­mente gegen Zen­sur und Inter­net­sper­ren weg­wi­schen. Das ist zu ein­fach. Frei­heits­rechte gel­ten — so weh es auch tut — für Nazis. Ein­schrän­kun­gen zuzu­stim­men mit dem Argu­ment es gehe doch gegen Nazis ist kein gutes.

  • Hi Dirk,

    grumpf. Noch­mal das Thema. Gut:

    1. Mein Kampf und die Zei­tun­gen aus die­ser Zeit sind his­to­ri­sche Doku­mente der Zeit­ge­schichte, keine Viren. Man muss sich mit ihnen im Ori­gi­nal aus­ein­an­der­set­zen kön­nen, das gehört zur Bil­dung dazu. Such mal nach „Somuncu” und „mein kampf” und höre Dir den Kram an. Man muss naziaf­fin sein, um sich davon anste­cken zu las­sen. Es ist men­schen­ver­ach­ten­des, unin­tel­lek­tu­el­les Geseich. Über hun­derte Sei­ten. Die Zei­tun­gen die­ser Zeit beste­hen aus Hetze, Ras­sen­hass und Natio­na­lis­mus. Die Begrün­dung, warum wir das nicht unver­fälscht lesen sol­len, leuch­tet mir nicht ein.

    2. Niz​kor​.org ist für meine Begriffe ein Mus­ter­bei­spiel dafür, wie Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Thema „Revi­sio­nis­mus” und „Holo­caust­leug­nung” lau­fen soll. Ori­gi­nal­do­ku­mente, Links auf die faschis­ti­schen Web­sei­ten und DABEI die Erläu­te­rung, wer dahin­ter­steckt, was er sonst noch schrieb und was seine Agenda ist. DAS ist ein erwach­se­ner, pira­ti­ger Umghang mit dem Thema. Das Urhe­ber­recht als Zen­sur­be­hörde kann es nicht sein. Und das ist nicht die ein­zige sinn­lose Zen­sur. Tele­po­lis hat eine erhel­lende Reihe „Das driite Reich im Selbst­ver­such”. Dazu dann bitte auch noch die Pro­pa­gan­da­filme, das ist ein erwach­se­ner, bil­dungs­po­li­ti­scher Ansatz. Nicht der Nan­ny­state, der davon aus­geht, dass sich durch „Jud Süss” heute noch Huma­nis­ten und Demo­kra­ten zu Anti­se­mi­ten umprop­gram­mie­ren lassen.

    Eine unver­fälschte Aus­ein­an­der­set­zung mit unver­fälsch­ten Ori­gi­na­len halte ich in Schule, Stu­dium und Frei­zeit für jeden für sinn­voll, der Mecha­nis­men und Stra­te­gien der Nazis ver­ste­hen will.

    3. Vom Emp­fang der Holo­caust­re­la­ti­vie­rer, Nazi­pro­pa­ganda und was weiß ich noch (also die Rezi­pi­en­ten­frei­heit) zu unter­schei­den ist die Sen­de­frei­heit. Und da bin ich sehr wohl der Ansicht, dass diese ein­zu­schrän­ken ist. Wer ande­ren erzählt, dass sie Lüg­ner sind und es keine Gas­kam­j­mern gab, wer das Anden­ken der Väter uind Müt­ter der Opfer in den Schmutz zieht, der hat dafür bestraft zu wer­den. Man mag dies in vie­len Jah­ren anders sehen, wenn die direk­ten Opfer und ihre direk­ten Ange­hö­ri­gen ver­stor­ben sind, aber auf abseh­bare Zeit halte ich die­ses Ver­bot — ganz beson­ders in Deutsch­land, von dem die­ser Mas­sen­mord aus­ging — für rich­tig. Man darf eben nicht alles sagen, man­ches muss Kon­se­quen­zen haben. Als Nach­fahre der Täter oder als Täter den Opfern ins Gesicht spu­cken — das geht nicht.

    4. Wir haben als Deut­sche keine Kol­lek­tiv­schuld, wir haben eine kol­lek­tive Ver­ant­wor­tung des „nie wie­der”. Dazu gehört, sich frei und ohne staat­li­che Beschrän­kun­gen infor­mie­ren zu dür­fen. Es ist auch nie ver­kehrt, sich anzu­se­hen, wo die heu­ti­gen Nazis gerade ste­hen und was sie so treiben.

    Opfer­be­schimp­fung, das in den Schmutz zie­hen des Anden­kens von mil­lio­nen — DAS soll­ten wir NICHT zulassen.

    Sorry, aber Dein Blog­ein­trag greift DEUTLICH zu kurz.

    Gruß

    Hauke

  • Dass „Mein Kampf” ledig­lich etwas mit dem Thema Urhe­ber­recht wis­sen die Wenigs­ten, das stimmt. In ein paar Jah­ren (2015) wird das Buch frei sein.

    Was §130 StGB angeht: ich halte nichts von einer spe­zi­el­len „NS-Staat”-Gesetzgebung. Gerade Straf­ge­setze soll­ten stets so ange­legt sein, einem all­ge­mei­nen Leit­spruch, einer „uni­ver­sa­li­sier­ba­ren Maxime” zu folgen.

    Und diese Maxime soll lau­ten:
    Wer Gewalt– und Will­kür­herr­schaft bil­ligt, ver­herr­licht oder recht­fer­tigt, sie leug­net oder ver­harm­lost, der muss bestraft werden.

    Eine „Lex Drit­tes Reich” braucht es nicht, wenn unsere Straf­ge­setze gut genug sind.

  • Ser­vus,

    ich gehe mit den Aus­sa­gen kon­form. Bis auf eine Aus­sage. Ich würde „Mein Kampf” auch nicht ver­bie­ten. Denn es ist ers­tens ein his­to­ri­sches Doku­ment, zwei­tens kann man es im Inter­net anschauen und drit­tens kann man durch Ver­bote eines Buches nicht errei­chen, dass Auf­klä­rung statt­fin­det. Wenn man es liest und das idea­ler­weise in Aus­zü­gen in der Schule, sieht man einige Dinge der Nazi­pro­pa­ganda recht schnell ent­larvt. Das natür­lich einige Leute das aus ande­ren Grün­den öffent­lich zugäng­lich haben wol­len, klar. Aber den­noch möchte ich nie­man­den bevor­mun­den indem was zu lesen ist und was nicht.

    lg
    Bjoern

    • Das habe ich auch nicht aus­führ­lich aus­ge­führt. „Mein Kampf” ist in Deutsch­land nicht „ver­bo­ten” — was immer das hei­ßen soll. Der Frei­staat Bay­ern sieht sich ledig­lich unwi­der­spro­chen als Inha­ber der Urhe­ber­rechte und unter­sagt von die­ser Posi­tion aus Neuauflagen.

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