Umweltausschuss, 2012-01-09


Heu­te mal was Neu­es: Live­blog­ging aus dem Aus­schuss für Umwelt und Grünflächen…

14.05

Die Sit­zung ist eröffnet.

14.07

Bür­ger­fra­ge­stunde ent­fällt, wie auch die Geneh­mi­gung des Pro­to­kolls der ver­gan­ge­nen Sit­zung: Es wur­de noch nicht verschickt.

14.10

Nun TOP3: „Auf dem Weg zur inklu­si­ven Stadt”. Die Ver­wal­tung berich­tet. Unter­schied Inte­gra­tion vs. Inklu­sion: Bei Inte­gra­tion über­schrei­ten „ande­re” die Gren­ze zum „Wir”, bei Inklu­sion gibt es gar kei­ne Gren­zen mehr. So in etwa ver­stehe ich den gera­de lau­fen­den Vortrag.

14.21

Das Inklu­si­ons­kon­zept ist die Fort­schrei­bung der Bar­rie­re­frei­heits­be­stre­bun­gen, die schon seit 1977 läuft. Die­ses Jahr wird eine dezer­nats­über­grei­fende Arbeits­gruppe zur Inklu­sion gebildet.

Mön­ning­hoff hebt dar­auf ab, dass im Zusam­men­hang mit die­sem Aus­schuss Spiel­plätze ein The­ma sind und im Lau­fe des Jah­res die Anfor­de­run­gen an einen „inklu­si­ven” Spiel­platz The­ma sein sollten.

Herr Mineur hebt auch auf Kitaum­feld ab und bringt Beispiele.

Nach­frage Wruck: Wie vie­le Behin­derte gibt es? Ant­wort: 54.000 haben einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, im Kin­der– und Senio­ren­be­reich kom­men aber auch Men­schen dazu, die ohne einen sol­chen Aus­weis zumin­dest zeit­weise betrof­fen ist.

Kru­se will die Inklu­sion noch wei­ter trei­ben: Nicht nur kör­per­li­che Behin­de­run­gen, son­dern zum Bei­spiel auch Alters­krank­hei­ten wie Demenz.

Engel­ke fin­det die „inklu­sive” Archi­tek­tur von Gebäu­den sehr wich­tig und ärgert sich über den Wei­ße­kreuz­platz, bei des­sen Umge­stal­tung die Ram­pe auf die ver­tiefte Flä­che ver­ges­sen wurde.

14.26 Uhr

Nun das The­ma „Lei­ne­mauer”. Herr Wruck freut sich, dass die Ver­wal­tung ihrer­seits die Mau­er 2013 sanie­ren will, zieht sei­nen eige­nen Antrag aber nicht zurück.

Engel­ke fragt sich, ob die Mau­er und ihre Posi­tion mit City2020+ zusam­men­passt. Will die Ver­wal­tung sie viel­leicht gleich wie­der einreißen?

Mön­ning­hoff ant­wor­tet, dass das in der Tat noch eine offe­ne Fra­ge ist, da das Pro­jekt aber über 300.000 EUR liegt, wird es sowie­so eine sepa­rate Bau­druck­sa­che geben.

Mineur hält den Antrag von den Han­no­ve­ra­nern für „Popu­lis­mus”. Er wird den Antrag ablehnen.

Herr Förs­te schließt sich dem an.

Der Antrag der Han­no­ve­ra­ner wird ein­stim­mig abgelehnt.

14.36 Uhr

Nun Flä­chen­nut­zungs­plan. Ohne Dis­kus­sion ein­stim­mig angenommen.

…und der Bebau­ungs­plan 1164: Ange­nom­men, wie­der ohne Diskussion.

Wei­ter gehts mit TOP 6.2, noch ein Bebauungsplan.

Mineur freut sich über die über­dach­ten Fahr­rad­stände sowie die fort­schritt­li­che ener­ge­ti­sche Aus­rüs­tung des Neubaus.

Kru­se hin­ge­gen gießt „Was­ser in den Wein”: Von den 102 Park­plät­zen sind nur 2 behin­der­ten­ge­recht. Gera­de vor der Dis­kus­sion über die Inklu­sion gera­de eben ist das doch recht wenig.

Engel­ke wun­dert sich über die vie­len Wer­be­pla­kat­flä­chen, die in der Druck­sa­che erwähnt sind. Die­se sind aber, so die Ver­wal­tung, im hin­te­ren Bereich ange­bracht und ent­spre­chen den übli­chen Gepflogenheiten.

Hell­mann noch­mal zu den Behin­der­ten­park­plät­zen: Gibt’s da kei­ne Vor­schrif­ten. Mön­ning­hoff erläu­tert, dass es um den Anteil der auto­fah­ren­den Schwer­be­hin­der­ten an allen Auto­fah­rern geht und zu vie­le Behin­der­ten­park­plätze auch nicht ziel­füh­rend sind. Im Bau­aus­schuss soll dazu noch­mal all­ge­mei­ner refe­riert werden.

Mineur ist noch auf­ge­fal­len, dass Alt­las­ten auf dem Grund­stück ein­fach unter der Ver­sie­ge­lung ver­blei­ben sol­len. Dies ist, so die Ver­wal­tung, mit der unte­ren Boden­schutz­be­hörde abge­spro­chen und recht­lich zulässig.

Hell­mann freut sich als jemand, der das Grund­stück kennt, dass die Bara­cke dort verschwindet.

Mineur fin­det es aber schon scha­de, dass bei den Alt­las­ten nicht „mehr drin war”. Herr Zunft von der Ver­wal­tung führt noch­mal aus, dass das Vor­ge­hen nicht unüb­lich ist.

14.56

Berich­te der Ver­wal­tung ent­fal­len: Über Weih­nach­ten ist nichts passiert.

Nun die Anfra­gen: Engel­ke führt zum geplan­ten Neu­bau der Apos­tel­kir­che aus, dass im Zuge eines Umbaus 2007 bereits ein Baum gefällt wur­de. Wur­de in dem Zusam­men­hang die „Nach­pflanz­pflicht” in die Bau­ge­neh­mi­gung geschrie­ben. Und was ist mit einem wei­te­ren Baum, der even­tu­ell auch gefällt wer­den soll.

Mön­ning­hoff führt aus, dass die Ver­wal­tung zu Pro­to­koll ant­wor­tet. All­ge­mein wird die Ersatz­pflan­zung in die Fäll­ge­neh­mi­gung geschrie­ben und auch über­wacht. Zudem gibt aktu­ell das Pro­blem, dass auf Lan­des­ebene momen­tan die „absur­de” Rechts­auf­fas­sung herrscht, dass nur Bäu­me auf Grün­flä­chen aus­nahms­weise im Som­mer­halb­jahr durch­ge­führt wer­den kön­nen, Bäu­me z.B. auf Park­plät­zen aber nicht. Die Ver­wal­tung arbei­tet hier dar­an, eine neue Rege­lung zu schaffen.

Fischer hat zwei Fra­gen: Wie hand­habt die Ver­wal­tung die Beob­ach­tung, ob Bäu­me aus Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht gefällt wer­den müs­sen. Wer macht das? Was ist, wenn jemand meint, ein Baum muss aus Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht gefällt wer­den, die Ver­wal­tung aber sagt, muss nicht und dann etwas passiert.

Mön­ning­hoff führt aus, dass er sich an einen sol­chen Fall nicht erin­nern kann. Es könn­te dann eine Haf­tung der Stadt vor­lie­gen. Wenn es sich um einen Baum auf städ­ti­schem Grund han­delt, haf­tet die Stadt: Erst der Ober­bür­ger­meis­ter, dann Mönninghoff.

Fischer wei­ter (2. Fra­ge): Novem­ber 2011 gab es noch Rio +20-?Veranstaltung. Wie war die Finanzierung.

Mön­ning­hoff: Brei­te Finan­zie­rung. 100000 EUR vom Bun­des­um­welt­mi­nis­te­rium. Rei­he von Spon­so­ren. Sum­me bei der Stadt erst nach Schluss­ab­rech­nung vor­han­den, dürf­te unter 50000 EUR lie­gen. Im Haus­halt waren 70000 EUR eingestellt.

Fischer: Offen­le­gen?

Mön­ning­hoff: Schwie­rig wegen ein­zel­ner pri­va­ter Spen­der. Zusam­men­ge­fasst gin­ge es aber.

Batte­feld: Im Sin­ne „Sau­be­res und siche­res Han­nover”: Freiherr-?von-?Fritsch-?Kaserne. Zwei Grün­flä­chen davor in unschö­nem Zustand. Stadt ist zwei nicht zustän­dig, weil in pri­va­ter Hand. Aber: Davor Hal­te­stelle, auf dem Gelän­de gro­ße Bäu­me, die gefähr­lich sein kön­nen. Fra­ge: Kann Stadt auf Eigen­tü­mer ein­wir­ken, dass er unschö­nes Bild und even­tu­elle Gefähr­dung beseitigt?

Mön­ning­hoff: Es gibt vie­le unschö­ne Flä­chen. Aber wenn nicht städ­tisch, dann Stadt nicht zustän­dig. Mehr als Schrei­ben schi­cken ist nicht mög­lich. Eigen­tü­mer ist ver­ant­wort­lich, Eigen­tü­mer­fin­dung hier wegen Insol­venz­ver­fah­ren beson­ders schwie­rig. Aber Stadt kann nicht ein­fach auf Pri­vat­grund tätig werden.

Blasz­cyk: Bei Gefähr­dung kann Stadt durch­aus tätig werden.

Mön­ning­hoff: Baum auf Pri­vat­ge­lände mit poten­ti­el­lem Scha­den auf Pri­vat­ge­lände ist wohl kei­ne Stadt­sa­che. Ver­wal­tung prüft, ob in die­sem Fall eine „Ersatz­vor­nahme” mög­lich ist.

15.01 Uhr

Fischer: Ver­un­rei­nigte Flä­chen in pri­va­ter Hand. Will die Stadt nicht, dass es „ordent­lich” aus­sieht. Soll­te Stadt nicht auf Pri­vat­mann Ein­fluss neh­men, dass er dafür sorgt, dass es bei ihm ordent­lich aussieht?!

Mön­ning­hoff: Gibt hun­derte unkla­rer Fäl­le, AHA sam­melt dies im Auf­trag der Stadt. Wenn die Ver­schmut­zung aber auf pri­va­tem Grund ist, kann die Stadt nur Auf­for­de­rung an Inha­ber schi­cken. Bei Gesund­heits­ge­fahr ist Ein­grei­fen mög­lich, bei „ästhe­ti­schen” Pro­ble­men aber nicht. War die letz­ten 20 Jah­re mehr­fach The­ma, wur­de mehr­fach geprüft, geht nicht.

Blasz­cyk: Was ist, wenn Ast von Baum auf pri­va­tem Grund auf öffent­li­chen Raum? — ?Hal­te­stelle? — ?fällt. Ver­wal­tung kann dann doch Ersatz­vor­nahme tätigen?!

Mön­ning­hoff: Wir prüfen.

Sit­zungs­ende um 15 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert