Polizei zur Vorratsdatenspeicherung: Versuchte Volksverdummung 7


Nach­dem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung einen Rie­gel vor­ge­scho­ben hat, kom­men jetzt wie­der die beson­ders däm­li­chen Argu­men­te. Eine schö­ne Samm­lung davon fin­det sich heu­te bei Welt Online. Da wäre zunächst der Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter, BDK, des­sen Vor­sit­zen­der fol­gen­des artikuliert:

Der Vor­sit­zen­de des Bun­des Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter, Klaus Jan­sen […] mahn­te eine schnel­le Neu­re­ge­lung an. […] In zwei von drei Fäl­len sei die Poli­zei bei ihren Ermitt­lun­gen inzwi­schen auf Vor­rats­da­ten ange­wie­sen. sag­te Klaus Jan­sen. In der „Pas­sau­er Neu­en Pres­se“ ergänz­te er: Es müs­se nun schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht wer­den, „das uns als Kri­mi­na­lis­ten wie­der hand­lungs­fä­hig macht“. 

Herr Jan­sen hat offen­sicht­lich nicht den Fun­ken einer Ahnung, über was er da her­um­schwa­dro­niert. Ich fän­de es jeden­falls ver­wun­der­lich bis besorg­nis­er­re­gend, wenn die Poli­zei bei zwei Drit­tel aller Ermitt­lun­gen auf Daten zugreift, die laut Ver­fü­gung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nur „mit Geneh­mi­gung eines Ermitt­lungs­rich­ters und im Zusam­men­hang mit schwe­ren Straf­ta­ten” ver­wen­det wer­den dür­fen – zumal auch dann nur, wenn „ein durch Tat­sa­chen begrün­de­ter Ver­dacht vor­liegt, und ande­re Ermitt­lungs­mög­lich­kei­ten wesent­lich erschwert oder aus­sichts­los sind.” (Zita­te: Wiki­pe­dia­ar­ti­kel „Vor­rats­da­ten­spei­che­rung”)

Über­trof­fen wird die­se Ein­las­sung noch durch die Nicht­ar­gu­men­te des Vor­sit­zen­den der Gewerk­schaft der Poli­zei:

[Der GdP-Vor­sit­zen­de Kon­rad] Frei­berg ver­wies dar­auf, dass die Tele­fon­ver­bin­dungs­da­ten etwa bei den Ermitt­lun­gen gegen die ter­ro­ris­ti­sche „Sau­er­land-Grup­pe“ eine wich­ti­ge Rol­le gespielt hätten. 

Bei Herrn Frei­berg ist offen­sicht­lich das Raum-Zeit-Kon­ti­nu­um in gehö­ri­ge Unord­nung gera­ten. Wie sonst kann er den Zugriff auf die soge­nann­te „Sau­er­land­grup­pe” am 4. Sep­tem­ber 2007 als Argu­ment für die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung brin­gen, die doch erst am 1. Janu­ar 2008 gestar­tet ist. Das ist dumm, dreist und in höchs­tem Maße ver­lo­gen. Tat­säch­lich wäre das näm­lich ein schla­gen­des Argu­ment dafür, dass sich auch Ter­ro­ris­ten auf­de­cken las­sen, ohne dass man zur Gene­ral­über­wa­chung der Bevöl­ke­rung grei­fen muss.

Die Her­ren Poli­zei­funk­tio­nä­re argu­men­tie­ren arro­gant und fak­ten­be­freit. Man kann dies nicht laut und häu­fig genug sagen. Die in dem Welt-Arti­kel eben­falls zitier­te Jus­tiz­mi­nis­te­rin hat da schon ganz recht:

Jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger beton­te in den ARD-„Tagesthemen”, auch bis Juni 2008, als es noch kei­ne Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gab, sei­en sehr erfolg­reich Straf­ta­ten ver­folgt wor­den. „Hier muss kei­ner Sor­ge haben, dass wir jetzt in eine Sicher­heits­lü­cke schliddern.” 

Schreibt’s euch hin­ter die Ohren, ihr Lautsprecher!


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7 Gedanken zu “Polizei zur Vorratsdatenspeicherung: Versuchte Volksverdummung

  • Daniel

    Die Aus­sa­ge des Vor­sit­zen­den des Bun­des Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter fin­de ich – wenn sie von ihm denn tat­säch­lich so getä­tigt wor­den ist und nicht von den Medi­en aus dem Sinn­zu­sam­men­hang geris­sen wur­de – wirk­lich erschre­ckend. Sie ist für mich sehr enttäuschend. 

    Anschei­nend hat Herr Jan­sen lei­der wirk­lich kei­ne Ahnung, wovon er da redet, wenn er behaup­tet, dass bei zwei Drit­tel der Ermitt­lun­gen auf die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zurück­ge­grif­fen wer­de. Er weiß anschei­nend nicht, wie die nor­ma­le all­täg­li­che Arbeit bei den ört­li­chen Poli­zei­dienst­stel­len und auf den Revie­ren aus­sieht. Viel­leicht mag die­se Aus­sa­ge bezüg­lich der Kri­mi­nal­po­li­zei sogar stim­men, denn die Kri­mi­nal­po­li­zei bear­bei­tet nur die schwe­re­re Kri­mi­na­li­tät. Nimmt man jedoch die Arbeit der „nor­ma­len” Poli­zei dazu, blei­ben davon viel­leicht noch maxi­mal 10 bis 20 Pro­zent übrig. Okay, sie blie­ben, denn jetzt ist vor­über­ge­hend erst mal Fei­er­abend damit … 😉

    Die Aus­sa­ge des Vor­sit­zen­den der Gewerk­schaft der Poli­zei hin­ge­gen ist übri­gens wohl gar nicht ver­kehrt. Sie passt nur abso­lut nicht in den Sinn­zu­sam­men­hang. Es stimmt wahr­schein­lich, dass Tele­fon­ver­bin­dungs­da­ten bei den Ermitt­lun­gen gegen die ter­ro­ris­ti­sche Sau­er­land-Grup­pe eine Rol­le gespielt haben. Es han­del­te sich aber sicher nicht um sol­che aus einer [sei­ner­zeit noch nicht vor­han­de­nen] Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, son­dern um sol­che aus geziel­ten und rich­ter­lich geneh­mig­ten Ein­zel-Über­wa­chungs­maß­nah­men. Gegen die­se hat sicher auch kein recht­schaf­fen­der Bür­ger was, solan­ge die Rich­ter die Fäl­le mit der not­wen­di­gen Sorg­falt prüfen.

    Ich fin­de es natür­lich rich­tig und wich­tig, dass wirk­li­che Straf­tä­ter auch im Bereich des Inter­nets und über die/bei der Nut­zung ande­rer Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te effek­tiv ver­folgt wer­den kön­nen. Dafür muss die Poli­zei auch tech­nisch auf der Höhe der Zeit ist, um den Tätern „Paro­li” bie­ten zu kön­nen. Dem ist lei­der in vie­len Fäl­len allei­ne von der Aus­stat­tung der Poli­zei nicht so.

    Aber: Wer glaubt denn im Ernst, dass rich­ti­ge Schwer­kri­mi­nel­le noch nichts von Anony­mi­sier­diens­ten und­so­wei­ter gehört haben. Die rich­ti­gen „Pro­fis” im Verbrecher„gewerbe” wer­den heu­te bestimmt nicht mehr offen über das nor­ma­le Tele­fon oder über das Inter­net mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren. Es las­sen sich von Pro­fis zwi­schen­zeit­lich selbst fal­sche Tele­fon­num­mern erzeu­gen. Außer­dem kann man natür­lich auch mit geklau­ten oder aus­län­di­schen Han­dys kom­mu­ni­zie­ren. Und anonym über das Inter­net kom­mu­ni­zie­ren kön­nen ja schon nor­ma­le EDV-Pro­fis ohne jeg­li­che kri­mi­nel­le Absich­ten. Das heißt, über die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung fin­det man am Ende wahr­schein­lich über­wie­gend Klein­kri­mi­nel­le und nur sel­ten die wah­ren „Pro­fis” und Schwerverbrecher.

    Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gehört daher abge­schafft, und zwar dau­er­haft. Ich bin in einer Dik­ta­tur (DDR) gebo­ren und ich möch­te in cir­ca 50 – 70 Jah­ren in einem frei­heit­li­chen, offe­nem und demo­kra­ti­schen Staat ster­ben – nicht in einem Poli­zei­staat, der dem Sys­tem „DDR” immer näher kommt. 

    Wenn man die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung in Tei­len wirk­lich haben will, dann ist es umso wich­ti­ger klei­ne­re Straf­ta­ten und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten von einer Ver­fol­gung über die­sen Weg aus­zu­neh­men. Dies klingt zwar erst­mal etwas selt­sam, komisch und unge­wöhn­lich, ist aber sehr wich­tig für eine funk­tio­nie­ren­de Demo­kra­tie und eine freie Kommunikation.

    Sonst traut sich Herr Mei­er nicht mehr, sei­nen Freund, den frü­he­ren Rechts­an­walt Herrn Mül­ler anzu­ru­fen und ihm am Tele­fon zu erzäh­len, dass er Fah­rer­flucht began­gen hat und ihn zu fra­gen, was er jetzt tun soll …