Bei der CDU ist Kindesmissbrauch momentan nicht strafbar, oder wie?

Aus einem Flug­blatt zum Regie­rungs­pro­gramm der CDU:

Es darf nichts unver­sucht blei­ben, ins­be­son­dere unsere Kin­der mit allen recht­staat­lich [sic!] zuläs­si­gen Mög­lich­kei­ten zu schüt­zen. Wir wol­len den Kin­des­miss­brauch grund­sätz­lich wie­der als Ver­bre­chen bestrafen.

Man halte ein­fach nur §1631 BGB, §225 StBG oder §177 StGB dage­gen um klar zu erken­nen, dass die impli­zite Aus­sage, Kin­des­miss­brauch würde momen­tan grund­sätz­lich nicht als Ver­bre­chen bestraft, hane­bü­che­ner Blöd­sinn ist. Es blei­ben eigent­lich nur drei Mög­lich­kei­ten, die­sen Aus­zug zu deuten:

  1. Die CDU möchte bei Kin­des­miss­hand­lun­gen den Grund­satz „Hilfe statt Strafe” abschaf­fen, der staat­li­chen Stel­len eini­gen Ermes­sens­spiel­raum bei der Ver­fol­gung von Kin­des­miss­hand­lun­gen, vor allem im fami­liä­ren Bereich, gibt. Das würde zwar zu der obrig­keits­staat­li­chen Atti­tüde unse­rer Fami­li­en­mi­nis­te­rin pas­sen, wäre aber mal wie­der ein Schritt weg von den gesell­schaft­li­chen Errun­gen­schaf­ten der letz­ten 40 Jahre.
  2. Es geht nicht wirk­lich um Kin­der­schutz. Die CDU hat bloß mal wie­der ein paar mar­kige Worte fal­len las­sen wol­len. Und wenn dabei der Rechts­staat in Frage steht, kommt der Ver­weis auf „irgend­was mit Kin­dern” immer beson­ders gut. Das würde auch erklä­ren, warum der krude Satz aus­ge­rech­net in einem Blatt über „Innere Sicher­heit” auftaucht.
  3. Auf dem Papier waren noch zu viel weiße Stel­len und der Prak­ti­kant hat ein­fach fröh­lich drauflosfabuliert.

Ange­sichts der Tat­sa­che, dass der CDU Chan­cen ein­ge­räumt wer­den, nach der Wahl die größte Frak­tion zu stel­len, weiß ich nicht, wel­che die­ser drei Erklä­run­gen mich am meis­ten beunruhigt…

Zum Glück gibt’s am 27. Sep­tem­ber ja auch Alter­na­ti­ven: Pira­ten­par­tei wäh­len!

8 Antworten to “Bei der CDU ist Kindesmissbrauch momentan nicht strafbar, oder wie?”


  • @5 (Frank) Ich denke, der Nicht­ju­rist ist sich nicht immer bewusst, dass im Gesetz zwi­schen „Ver­ge­hen” und „Ver­bre­chen” unter­schie­den wird. Daher fragt er natür­lich kei­nen befreun­de­ten Juris­ten o.ä., weil er es nicht für nötig erach­tet. Ich hätte es auch nicht getan, wenn ich in den Kom­men­ta­ren nicht auf­ge­klärt wor­den wäre.

    @2 (André Jagusch) Danke für den Hinweis.

  • Wer sich an den Skan­dal in Sach­sen erin­nert wird sicher auch die Pas­sage mit den KF aus Nach­bar­län­dern in Erin­ne­rung haben. Nun wer ist erste Kraft in Sach­sen und moppt alles was auf­klä­ren will — ja rich­tig die CDU. Hr. k. Nolle wei­ter so!!!

  • Dirk, du ver­stehst nicht wie Wash­kampf­re­den und Kom­mu­ni­ka­tion funk­tio­nie­ren. Dabei geht es gar nicht um ratio­nale Rede, son­dern um leben­di­ges Träu­men beim Zuhören.

    Es geht es viel mehr um die sprach­li­che Scha­blone.
    „Es darf nichts unver­sucht blei­ben, ins­be­son­dere unsere Kin­der mit allen recht­staat­lich [sic!] zuläs­si­gen Möglichkei­ten zu schüt­zen. Wir wol­len den Kin­des­miss­brauch grund­sätzlich wie­der als Ver­bre­chen bestrafen.”

    „Bitte las­sen Sie mich durch, WEIL ich es eilig habe.” funktioniert.

    Es geht hier mehr um eine Phra­sen­wolke, die auf den Zuhö­ren herum­mas­siert. Die meis­ten Leute ver­ste­hen nicht ein­mal die Tages­schau, sie sind unkon­zen­triert, sie lesen nicht so auf­merk­sam wie du. Sie machen sich Sor­gen um die Kin­der. Sie wur­den viel­leicht selbst miss­braucht und haben des­halb Gewalt­phan­ta­sien. Sie wün­schen sich har­tes Durch­grei­fen, nicht ladida Realitätssinn.

    Les den Text der CDU jeman­den vor, und frage ihn dann, was Du gefor­derst hast. Was bleibt hängen?

    „Ver­bre­cher bestra­fen” klingt ok
    „recht­staat­lich” natür­lich.
    „Kin­der” müs­sen geschützt wer­den.
    „Es darf nichts unver­sucht bleiben” — die mei­nen es wirk­lich ernst mit dem Schutz der Kinder.

    Der Witz ist also, dass du diese Spra­che auf dem fal­schen Level liest.

    Wenn man Dei­nen Blog­bei­trag liest, kommt man auf „oder wie?”, „hane­bü­che­ner Blöd­sinn”, „krude”, „hat bloß mal wie­der ein paar mar­kige Worte fal­len las­sen wol­len”. „kommt immer beson­ders gut”, „der Prakti­kant hat ein­fach fröh­lich drauf­los­fa­bu­liert.”, „mich am meis­ten beunruhigt”.

    Was für eine Sprach­maske ist das? Teil­weise klingt es nach macht­lo­sem Gestän­ker. Wie klingt „Wahrheit”?

    Oba­mas größte Leis­tung im Wahl­kampf war, dass er rich­tig geklun­gen hat.

  • Jetzt mal ehr­lich, Ihr wer­det doch irgend einen Juris­ten ken­nen (und sei es ein stu­dent im ers­ten Semes­ter, da wird das näm­lich gelehrt), der Euch den Unter­scheid zwi­schen einem Ver­bre­chen und einem Ver­ge­hen erläu­tert. Und zwar bevor man aus der Hüfte ver­sucht einen Skan­dal zu kon­stru­ie­ren. Puh, wenn das der Piraten-​Style wird.. na ja.

    Ach ja: „Mit dem Absen­den des Kom­men­tars wil­li­gen Sie ein, dass der ange­ge­bene Name, Ihre E-​Mail-​Adresse und die IP-​Adresse Ihres Zugangs im Zusam­men­hang mit Ihrem Kom­men­tar gespei­chert wer­den.” Ohne Worte.

  • Okay durch die Ver­lin­kung von §176 StGB im Pos­ting von André ist mein vor­her­ge­hen­des Pos­ting wert­los gewor­den, denn in die­sem Gesetz geht es bei sexu­el­lem Miss­brauch anschei­nend nur um die direkte Hand­lung mit dem Kind und nicht „vor” dem Kind.

    Lei­der habe ich die­sen beim Schrei­ben mei­nes ande­ren Pos­tings noch nicht gesehen.

  • Jo, da geht es eigent­lich nur um den Begriff „Verbrechen”.

    Wobei mich der Begriff „Kin­des­miss­brauch” stört. Bei Wiki­pe­dia werde ich da zu Kin­des­miss­hand­lung umge­lei­tet und das klingt mehr nach Gewalt. Miss­brauch klingt — viel­leicht fälsch­li­cher­weise — eher nach sexu­el­len Hand­lun­gen (evtl. ohne Geschlechtsverkehr).

    Ich habe mir das jetzt mal auf Wiki­pe­dia ange­se­hen: http://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​e​x​u​e​l​l​e​r​_​M​i​s​s​b​r​a​u​c​h​_​v​o​n​_​K​i​n​d​ern

    „Sexu­el­ler Miss­brauch von Kin­dern bezeich­net wil­lent­li­che sexu­elle Hand­lun­gen mit, an oder vor Kin­dern.„
    Im Auge die­ser Defi­ni­tion, darf ich mit rei­nem Gewis­sen behaup­ten, dass die CDU spinnt. Wenn sich jemand vor einem Kind, an sei­nem Glied her­um­spielt, ist das kein Grund, jeman­den für ein Jahr einzusperren.

    Wenn das aller­dings unter §225 StGB (bei Dirk ver­linkt) fiele und als „Stö­rung der see­li­schen Ent­wick­lung” gewer­tet würde, dann wäre es auch heute schon ein Verbrechen.

    Kenne mich bei die­sen Geset­zen lei­der nicht aus.

  • André Jagusch

    Ich habe es auch schon oft genug via Twit­ter rich­tig­ge­stellt, aber dann auch noch­mal hier:
    Es ist eine Tat­sa­che, dass § 176 I StGB der­zeit kei­nen Ver­bre­chen­stat­be­stand nach § 12 I StGB dar­stellt. Es ist ja keine (große) Schande, das nicht zu wis­sen. Aber man sollte sich dann bei Nicht­wis­sen nicht so künst­lich auf­re­gen, wüste Theo­rien ent­wi­ckeln… son­dern sich nach Erken­nen auch ein­fach mal ent­schul­di­gen. :-)

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